FSJ - Krankmeldung - Ab wann?!

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Die AU muss am 3. Tag beim Arbeitgeber sein, holen musst Du dir diese aber auf jeden Fall direkt am ersten Tag der Krankheit.

Es gibt auch Ärzte, z.b. wenn deiner zu hat, der dich auch rückwirkend krankschreibt. Das heißt Du gehst morgen hin, sagst Du konntest auch heute schon nicht zur Arbeit und ggf. schreibt er dich dann rückwirkend ab gestern krank.

Das machen aber nicht alle Ärzte, da sie dafür gerade stehen wenn raus kommt, dass Du am Tag zuvor nur blau gemacht hast (auch wenn Du am nächsten Tag wirklich krank bist). Wenn Du da bei deinem Arzt nicht sicher bist, würde ich sofort zum Arzt gehen.

Solltest Du zu einem anderen Arzt müssen, musst Du die 10 Euro noch mal bezahlen. Die Vorlage der Quittung reicht da leider nicht. Entweder noch mal zahlen oder eine Überweisung vorlegen. Aber ein Allgemein Mediziner kann nicht zu einem anderen allgemein Mediziner überweisen. Immer nur in andere Fachrichtungen.

Das was du geschrieben hast, habe ich so ähnlich auch schon geschrieben :D Meiner schreibt rückwirkend krank, da wenn er zu hat ja nicht krank schreiben kann.

Und ich hab nur noch 10€ und die sind für's essen. Lieber lasse ich mir dann eine Abmahnung geben, statt auf lebensnotwendige Sachen zu verzichten.

@Rina1992

Das kann mehr Folgen als nur eine Abmahnung haben. Das kann richtig teuer werden, da Du damit gegen Gesetze verstößt!

Wenn dein Arzt dies macht ist das ok. Wenn nicht, wirst Du Probleme bekommen.

Nee so leid es mir tut. Da wirst du wohl durch müssen. Das ist eine kack Regelung ich weiß. Es ist total schwachsinnig, ins kalte zu gehen, wenn man krank ist. Aber da gibt es keine Ausnahme und auch nicht für dich. Außerdem würde ich dir einen Rüffel geben, da nicht du bei der Arbeitsstelle angerufen hast sondern dein Freund für dich. Das geht nicht! ... wirklich nicht! ... DAfür würde es bei mir auf der Arbeit eine Abmahnung geben. :/ Also bitte ruf dort selbst an :) Und jetzt raus aus den Federn und am zum Onkel Doc ;) Gute Besserung :)

Würdest du oben gescheit lesen, siehst du, dass ich KEINE Stimme rausbekomme. Wie soll ich dann anrufen?! Und wie soll ich aufstehen und weshalb, wenn mein Arzt heute zu hat ?!

@Rina1992

Du bist per Gesetz leider dazu verpflichtet. Eine "mein Arzt hat zu" ausrede gilt nicht. Gibt genug Ärzte in Deutschland. Du musst dann halt zu einem anderen gehen. Dazu bist Du verpflichtet!

@Scaver

Gib mir die 10€ dann gehe ich gerne zu nem anderen Arzt der hier im Dorf auf hat. Ich hab leider keine Möglichkeiten irgendwo anders hinzukommen. Und hier auf dem Dorf gibt es nun mal keine Möglichkeiten weg zu kommen. Außer ich zahle 30€ für den Zug.

@Rina1992

Soviel Verständnis ich persönlich dafür habe, aber so was interessiert den Gesetzgeber kein bisschen.

Wenn Du so krank bist, dass Du selber nicht zum Arzt gehen kannst und niemanden hast der dich da hin bringen kannst, musst Du halt nen Krankenwagen rufen und dich ins Krankenhaus bringen lassen.

Mehr Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Selbst das rückwirkend Krankschreiben lassen sieht er nicht vor. Da er es aber auch nicht verbietet, ist das eine Art kleine Lücke. Sei froh, wenn Du diese nutzen kannst.

Wer anruft ist absolut egal. Man muss nur generell darauf hinweisen und Bescheid geben (aus recht vielen Gründen). Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass man dies selber machen muss. Je nach dem wie es einem geht, ist dies auch absolut unmöglich!

Eine Abmahnung aus so einem Grund wäre nicht nur ungültig, sondern käme dem Arbeitgeber auch recht teuer!

@Scaver

Ja, weil wie schon gesagt, ich bekomme keinen Ton raus. Und bevor ich abwarte bis 15 Uhr, bis ich vielleicht wieder sprechen kann, lasse ich doch wohl lieber meinen Freund anrufen, der dann eben rechtzeitig Bescheid gibt. Denn die in der Schule müssen dann ja auch alles umschmeißen.

@Rina1992

Genau so ist es richtig. Das hat Gründe der Versicherung und ohne Bescheid zu geben könntest Du auch für entstandene Schäden (Kosten etc.) haftbar gemacht werden. Außer Du kannst nachweisen, dass Du nicht in der Lage warst Bescheid zu geben und niemanden hattest, der dies hätte übernehmen können.

Dein Freund hat dies aber erledigt, also passt das.

Der Arzt bleibt Dir nicht erspart, da es sich hier um eine Folgebescheinigung handeln dürft, da Du ja nach versuchter Arbeitsaufnahme wieder mit den gleichen Symtomen danieder liegst. Jetzt dürfte aus den Lutschtabletten Antibiotika werden.

Nein handelt es sich eben nicht. Ich war ja die Woche arbeiten gewesen. Also ist es keine Folgebescheinigung.Und nein ich liege nicht mit den gleichen Symtomen nieder, sondern habe gestern ein Kind falsch gehoben und da hat es schon weh getan mit der Bandscheibe und heute geht gar nix mehr.

Und die Halsschmerzen waren vorher auch nicht da. Da hatte ich lediglich Husten und sehr starken Schnupfen, sodass ich keine 5 Minuten ohne Tempo auskam.

@Rina1992

Ob Erst- oder Folgebescheinigung ist ganz egal. Du musst am ersten Fehltag zum Arzt!

@Scaver

Jo, iss klar -.- Da geht es einem schei*e und ihr hackt auch noch auf einem rum. Ihr wisst nicht wo ich herkomme und könnt also nicht beurteilen ob ich überhaupt zu nem anderen Doc gehen kann. Beim letzten Mal wurde ich auch rückwirkend krankgeschrieben und dies wird mein Arzt auch wieder tun. Handelt sich nämlich um den gleichen Tag und fast die gleiche Situation.

@Rina1992

Das ist egal. Es geht nicht um deine Situation. Es geht darum, was die deutschen Gesetze verlangen!

Ich kann dir nur sagen, was der Gesetzgeber dir vorschreibt und dass es sehr sehr sehr teuer (etliche tausende Euro) werden kann (nicht muss), wenn Du es nicht befolgst.

Den Gesetzgeber interessiert nicht, ob es nur einen Arzt bei dir gibt. Wäre dies so, müsstest Du zum nächsten Arzt oder ins nächste Krankenhaus fahren (Auto, fahren lassen, Taxi, im Notfall mit Krankenwagen). Den Rest interessiert den Gesetzgeber nicht. Leider!

Keiner hackt auf dir rum. Wir sagen dir nur, wie es zu sein hat, wonach Du ja gefragt hast.