Frühzeitige erwirkung Räumungsklage wegen Eigenbedarf?
Hallo, ich weiss das dies hier kein Rechtsforum ist. Dennoch eine Frage zum Mietrecht: Ich habe meiner Mieterin aufgrund von Eigenbedarf zum 01.11. gekündigt. Sie hat mir persönlich bekannt gegeben, dass sie das nicht aktzeptiert.
Meine Frage: Macht es Sinn, jetzt bereits einen Anwalt einzuschalten und schon Maßnahmen erwirken zu wollen? Oder erst ab dem 01.11.? Kann man jetzt überhaupt schon etwas mit einem Anwalt bewegen?
3 Antworten
Natürlich macht es Sinn, jetzt schon einen Anwalt schreiben zu lassen. Das könnte den Auszug stark beschleunigen. Ab dem Moment, wo klar ist, dass sich die gekündigten Mieter weigern werden, rechtzeitig auszuziehen, macht es Sinn, eine Klage einzureichen.
Gerade bei einer Eigenbedarfskündigung geht es um Zeit.
Danke für die Auszeichnung.
Womit konkret hast du den Eigenbedarf begründet? Es gibt konkrete Vorgaben für die rechtliche Wirksamkeit. Möglicherweise erfüllt deine Kündigung diese Vorgaben nicht. Dann ist / wäre die Inakzeptanz gerechtfertigt. Da hülfe auch eine Räumungsklage nichts. Die wäre m. E auch erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zulässig bzw. vom Amtsgericht anzunehmen.
Lass dich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten oder geh zum Haus- und Grundbesitzerverein, die machen solche Beratungen auch.
Eine Eigenbedarfskündigung ist an strenge Vorgaben gebunden, deren Nichtbeachtung zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Kannst du überhaupt kündigen? Hast du die Fristen eingehalten?
Ja, ich habe mich im Vorfeld mit den Fristen auseinander gesetzt. Ich werde aber mich mal an meinen örtlichen Haus und Grund Verein wenden. Danke !