Frühpension und Minijob erlaubt?

4 Antworten

Darfst Du Wieviel Du arbeiten / verdienen darst, steht auf Deinem Rentenbescheid. Solltest Du, bevor Du irgendwas arbeitest, genau lesen. Es spielt keine Rolle, ob Du einen Vertrag hast oder nicht. Es ist eben ein Einkommen.

Hallo Schmusekatze14,

Sie schreiben:

Kann ich als Frühpensionär einen Minijob annehmen?<

Antwort:

Frühpension ist ein Überbegriff!

Wenn Sie mit Frühpension z.B. die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung meinen, dann sind die Hinzuverdienstgrenzen in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid klar und unmißverständlich ausgewiesen!

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen individuell, bei der vollen Erwerbsminderungsrente ab 1.1.2013 pro Monat 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu jeweils 900 Euro pro Monat!

Von Betroffenen wird aber oft nur der zulässige Hinzuverdienst, nicht aber die genaue Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit betrachtet!

Werden Tätigkeiten ausgeübt, welche im Antragsverfahren als nicht mehr ausübbar bezeichnet worden sind, droht Rentenentzug!

Werden Tätigkeiten über den im Rentenbewilligungsbescheid hinausgehenden Zeitrahmen ausgeübt, droht Rentenentzug!

Wird bei Angaben zum Hinzuverdienst gemogelt, droht Rentenentzug!

Da die Rentenbezieher ausdrücklich dazu verpflichtet sind, jegliche Änderung in den persönlichen Dingen unverzühlich an die DRV zu melden, kann die DRV zeitnah beim betreffenden Arbeitgeber detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen anforden und diverse Unstimmigkeiten ermitteln!

Ähnliche Hinzuverdienstgrenzen dürften auch bei anderen "Frühpensions-Konstellationen" zutreffen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Vielen Dank, die Antwort hat mir weitergeholfen!

Hinzuverdienstgrenze für Frührentner steigt durch Minijob-Reform

Ab 2013 dürfen Bezieher einer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrentner bis zu 450 EUR im Minijob neben der Rente dazuverdienen.

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner steigt – angepasst an die Grenze bei Minijobs – ab 1.1.2013 auf 450 EUR monatlich. Bisher galt hier eine Grenze von 400 EUR im Monat. Von dieser Regelung profitieren vorzeitige Altersrentner und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Bei Überschreiten droht Rentenverlust

Die Grenze sollte grundsätzlich beachtet werden, denn bei Überschreiten drohen Verluste bei der Rente. Entgeltabrechner sollten die Regelungen deshalb kennen, um bei Neueinstellungen entsprechend beraten zu können. Wird ein höheres Nebeneinkommen als 450 EUR erzielt, erfolgt eine pauschale Rentenkürzung. Es wird dann nur noch eine Teilrente gewährt. (...) http://www.haufe.de/personal/entgelt/hinzuverdienst-hinzuverdienstgrenze-fuer-fruehrentner-steigt-durch_78_158232.html

Vielen Dank für den Link, er hat mir weitergeholfen!

Prinzipiell ja. Wie schon gesagt, das steht im Rentenbescheid, wieviel dazu verdient werden darf.

Die Tätigkeit sollte natürlich auch keinen Widerspruch zum Grund der Frühpensionierung darstellen. Wer wegen kaputtem Rücken frühpensioniert wurde, sollte sich nicht unbedingt als Klaviertransporteur was dazu verdienen.