früher Ausziehen - Kaltmiete zahlen?

10 Antworten

Du musst die komplette Miete zahlen. Es fallen ja nicht nur verbrauchsabhängige Kosten an , sondern auch feste Kosten, wie Versicherung und Grundsteuer. Und die musst du natürlich auch während deiner Kündigungsfrist weiterhin zahlen. Auch wenn du bereits ausgezogen bist.

Ich ziehe demnächst seeehr kurzfristig, wegen Jobwechsel, aus meiner Wohnung aus. Hab mit dem Vermieter schon geklärt, dass die 3 Monate Kündigungsfrist verkürzt werden, wenn er schnell einen neuen Mieter findet.Ab 01.10. bin ich in der neuen Wohnung, aber muss ich dann für die alte Wohnung auch die komplette Miete zahlen?? Oder nur die Kaltmiete??

Bis zum Schluss ist die Warmiete zu zahlen:

Hier steht es:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/IrrtuemerMietrecht.pdf

MfG

Johnny

Sofern die kündigungsfrist 3 Monate beträgt, musst du auch 3 Monate weiterhin die Miete zahlen.

Komplett. Die Nebenkosten werden eh verrechnet. Evtl. Erhältst du dann was zurück.

ja, hoffentlich bekomm ich da was zurück. Anwesend kann ich da ja nicht sein, weil ich in eine andere Stadt ziehen muss..

Vielleicht kann man ja etwas mit dem Vermieter aushandeln... Wasser, Gas nutze ich ja nich in dem Zeitraum.

Egal. Wenn du es nicht nutzt, dann wird auch nix verbraucht und kann dir somit auch nicht berechnet werden. Allerdings erfährst du das erst bei der nächsten Abrechnung.

Die komplette, solange es nucht der Nachmieter tut.