Früher als vereinbart das Ferienhaus verlassen?

3 Antworten

Das problem wird sein das ihr keine Kaution hinterlegt habt. Ggf. Könnt ihr vereinbahren das Kosten für etwaige Schäden vom vermieter von eurer KK abgebucht werden können.

Oder ihr vereinbart eine Barkaution mit rücküberweisung auf euer Konto.

Sonderflug  21.08.2015, 15:49

Was redest Du da eigentlich?

Wieso sollte KEINE Kaution ein Problem sein? Wieso sollten Kosten von einer "KK" abgebucht werden können?

Wieso sollte eine Barkaution vereinbart werden? Der Urlaub ist rum.

Bitte alles noch mal lesen.

dieLuka  21.08.2015, 16:05
@Sonderflug

Weil der vermieter wohl angst hat auf seinen Kosten sitzen zu bleiben wenn die zu früh ausziehen !

Wenn eine Kaution vereinbart wird hat der Vermieter was in der hand wenn die ausziehen.

Du akzeptierst ja auch nicht das dein Mieter auszieht ohne das du die wohnung inspiziert hast oder eine Möglichkeit hast die entstandenen schäden (sollte es welche geben) erstattet zu bekommen. Hier wurde, so entnehme ich dem text, vereinbart das nach Kontrolle durch den Vermieter die Wohnung übergeben wird. Deswegen gibt es auch keine Kaution. der vermieter kann ja alles direkt vor ort bemängeln und in rechnung stellen. Wollen die Mieter nun vor dieser Kontrolle ausziehen müssen sie sich ggf auf eine alternative z.B. Kaution einigen. Steht nämlich im Vertrag das erst nach übergabe ausgezogen werden darf würden sie sich vertragsbrüchig machen wenn sie einfach abhauen.

KK=Kredietkarte

Sonderflug  21.08.2015, 16:48
@dieLuka

Auf welchen Kosten sollte der Vermieter sitzen bleiben und wieso zu "früh"?

Es ist völlig unlogisch, wenn der Fragensteller sich nun - am Ende der Mietzeit - noch auf eine Kaution einlassen würde.

Der Vermieter verweigert die Abnahme am letzten Urlaubstag. Es geht also auch nicht darum, eine Wohnung ohne Abnahme zurückzugeben.

Eine Vertragsvereinbarung, dass der Mieter erst nach Rückgabe ausziehen darf, wäre sittenwidrig. Ein Auszug ohne Abnahme ist keineswegs ein Vertragsbruch.

Deine Rechtsauffassung steht in völligem Widerspruch zur Rechtssprechung.

dieLuka  21.08.2015, 16:56
@Sonderflug

Das problem ist wohl das wir beide weder den Vertrag kennen noch wissen in welchem Land die Fehrienwohnung überhaubt steht. Ich habe unter deiner antwort jetzt mal um Vertragsdetails gebeten.

Was wir wissen ist das eine Übergabe vereinbahrt wurde. Das geht aus dem Text hervor und das die Mieter  "Früher als vereinbart" ausgeziehen wollen. das geht aus dem Titel hervor. Was auch hervorgeht ist das der Vermieter damit nicht einverstanden ist. Warüm können wir nur raten.

Wir wissen auch nicht ob die ganze Vermietung in bar geregelt wurde. Dann hätte der Vermieter nix in der hand wenn man einfach auszieht und den schlüssel an die Wand klebt. Da fehlen sehr viele Infos.

Meine Antwort ziehlte darauf hinaus mit dem Vermieter eine Einigung zu treffen ohne das da nacher Stress entsteht. Einfach abhauen kann da ja nicht die Lösung sein.

dieLuka  21.08.2015, 17:33
@dieLuka

Nachtrag:

Deine Rechtsauffassung steht in völligem Widerspruch zur Rechtssprechung.

Du sprichst über Recht ohne zu wissen wessen Recht überhaupt gilt.

Die Deutsche Reschtssprechung gilt keinen Pfifferling wenn Wohnung und Vermieter in Kroatien oder sonst wo stehen und leben.

Ohne diese Information können wir nur vermutungen anstellen und tipps geben. Zu raten einfach abzuhauen ohne zu wissen nach wessen Rechtssprechung welche Bedingungen in einem Vetrag vereinbart wurden ist mutig. Es kann sein das es so ist wie du sagst und keine Klausel existiert oder eine existente Klausel nach lokaler Rechtsprechung illegal ist. Aber das kann ich mit meine Kristallkugel ohne nähere informationen zu Land und Vertrag nicht sagen.

Wenn deine das kann ist sie besser als meine.

Siehe hierzu auch

Liegt das Ferienobjekt bei einer Privatvermietung im Ausland, muss in der Regel auch im Ausland nach dortigem Recht geklagtwerden, es sei denn, das Ferienobjekt liegt im Gebiet der EU und sowohlVermieter als auch Mieter leben im Inland.

http://www.anwaltonline.org/tips/ferienhaus/

Will heißen: Wurde bei eine Ferienwohnung in Kroatien gemietet und der Vermieter lebt nicht in Deutschland gilt Kroatisches recht. Wurde eine Wohnung ausserhalb der EU gemietet gilt immer das Landesrecht.

Ruft ihn noch einmal an und fragt, wo Ihr den Schlüssel hinterlegen könnt, denn Ihr fahrt auf jeden Fall um 8 Uhr. Der Vermieter ist ja ganz schön dreist, dass er Euch diktieren will, wann Ihr abfahren dürft.

Macht aber auf jeden Fall von allen Räumlichkeiten und allem, was der monieren könnte, Fotos.

dieLuka  21.08.2015, 16:09

Kommt drauf an was im Vertrag steht. Steht da auszug nach Kontrolle ist der Vermieter durchaus im recht. Zumal der Fragesteller schrieb

Früher als vereinbart

Das deutet darauf hin das die Übergabe vertraglich festgelegt wurde.

0Robin0 
Fragesteller
 21.08.2015, 16:15

Allerdings steht im Vertrag auch, dass eine Abreise ab 8 Uhr möglich ist, der Vermieter sich aber selbst nicht daran hält.

dieLuka  21.08.2015, 16:46
@0Robin0

Das kann man von der Frage her aber nicht erkennen. Bitte poste doch mal die vertragsbedingungen bzgl. Kaution (steht da nur das da keine anfällt oder steht da mehr?) und auszug/übergabe? Habt ihr den Übergabetermin incl. Uhrzeit vorher verbindlich festgelegt?

Sonderflug  21.08.2015, 16:50
@dieLuka

Kein Vermieter kann festlegen, dass ein Mieter erst nach "Kontrolle" ausziehen darf.

Wozu Vertragsbedingungen posten? Es wurde keine Kaution vereinbart und ein Übergabetermin incl. Uhrzeit ist ebenfalls nicht notwendig.

Sonderflug  21.08.2015, 16:51
@0Robin0

oRobin0, mach es so, wie ich es Dir vorgeschlagen habe. Du machst nichts falsch.

Du kannst natürlich auch einfach so zurückfahren dann würd ich mich aber arg beeilen wenn ihr da die bude zerlegt habt