Freundin hat versehentlich mein Handy kaputt gemacht, übernimmt ihre Versicherung?

5 Antworten

Hallo Sebastian,

mir stellen sich bei deinem Text gleich 2 Fragen:

1. wohnt ihr in einem gemeinsamen Haushalt?

wenn ja wird der Schaden nicht bezahlt = ist ein Ausschlusskriterium.

2. sind in der Privathaftpflicht deiner Freundin, Schäden von geliehenen Sachen mitversichert?

Wenn ja, würde ihre Privathaftpflicht den Schaden ersetzen, aber max. den Zeitwert.

Ansonsten muss deine Freundin den Schaden so schildern, wie er sich auch tatsächlich zugetragen hat.

Möglich ist auch, dass der Versicherer, dein Handy anfordert um prüfen zu können, welcher Schaden besteht und ob die Schadensschilderung auch passt.

Dann könnte auch ein Zeitrahmen von 2 - 3 Wochen entstehen, bis der Schaden ersetzt wird, oder auch abgelehnt wird.

Gruß Apolon

Vielen Dank für die hilfreichen antworten :) Nein wir leben nicht zusammen  und ob sie für geliehene saChen mit versichert ist müsste ich mal nach fragen. 

Der Zeitwert würde mir reichen da ich einfach nur wieder ein funktionstüchtig smartphone haben möchte  ( am besten selbes Model) 

Wir werden uns Montag mal an die Versicherung wenden , vielen Dank!

Hallo sebastianyooh,

ein kaputtes Handy sorgt immer für Aufregung.

Ist deiner Freundin der Schaden passiert wie geschildert, sollte sie sich mit ihrer Privathaftpflicht in Verbindung setzen und den Schaden melden.

Diese wird den Schaden dann prüfen.

Die Privathaftpflicht hat folgende Aufgaben:                                       

- die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
- die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
- die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen.

Ist deine Freundin zum Schadenersatz verpflichtet, wirst du die Reparaturkosten, maximal den Zeitwert erstattet bekommen.

Tipp: Hebe das Handy unbedingt auf. Sehr häufig muss es zur Kontrolle eingeschickt werden.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Wir werden uns direkt Montag an die Versicherung wenden und wenn notwendig das Handy zuschicken. 

Ein aktueller Zeitwert würde mir reichen, es geht mir ja nicht darum ein komplett neues Handy zu kaufen sondern nur wieder ein funktionstüchtiges und am besten das selbe Modell 

So wie Du den Schaden schilderst, müßte die Privathaftpflichtversicherung Deiner Freundin für den Schaden aufkommen! Hierzu ist es notwendig eine Schadensmeldung einzureichen, möglichst auch mit Quittungsbeleg vom Handy! Wenn möglich, sollte Deine Freundin mit dem defekten Handy direkt zu einer örtlichen Agentur gehen. Dort wird der Schaden dann aufgenommen und das Handy besichtigt, evtl. muss es auch mit eingeschickt werden! Ist keine Agentur in der Nähe, müßtet Ihr telefonisch eine Schadensmeldung anfordern und diese ausgefüllt mit Quittungsbeleg und Fotos vom defekten Handy auf dem Postwege zurücksenden! Dieses wird dann aber sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen und Du mußt bedenken, dass die Privathaftpflicht lediglich den aktuellen Zeitwert ersetzen wird!

Handys fallen beim Gehen nicht einfach aus der Hand.

Ansonsten zahlt dies soweit vorhanden evtl. - je nach Schilderung des Schadenverlaufes - soweit vorhanden - ihre Privathaftpflichtversicherung.

Und sei Dir sicher bei einem Handyschaden schaut sich eine Versicherung die Schadenschilderung "zehnfach" an, bevor sie evtl. reguliert.

hatte sie dies in meiner Hand doch als wir eine Treppe hoch gelaufen sind ist ihr dieses aus der Hand gefallen

gleich 2 Varianten geliefert? beim Ersten: es ist dir aus der Hand gefallen, dein Problem: ein Handy fällt mal nicht so einfach aus der Hand

Versicherungen begleichen - oder weisen ungerechtfertigte Forderungen einfach ab.

Da ich mit dem kaputten Handy welches am flackern ist schreibe habe ich nicht gemerkt, dass die autokorrektur sich mal wieder eingemischt hat. Natürlich ist es ihr aus der Hand gefallen, da sie beim Treppen steigen auf das Handy schaute und es ihr aus der Hand gerutscht sei wieso auch immer.