Fronleichnam arbeiten, wenn in NRW angestellt, aber regelmäßige Arbeitsstätte in Nds.?
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer Firma in NRW als Buchhalter. Meine regelmäßige Arbeitsstätte befindet sich lt. Vertrag in Nds in Zweigstellen (selbständige Töchtergesellschaften). Die Abteilung "Buchhaltung" existiert vertraglich nur in NRW, die Töchter bekommen uns quai "geliehen" und bezahlen auch an die Mutter. Müßte ich da nicht eigentlich die Feiertags-Regelungen aus NRW in Anspruch nehmen können?
7 Antworten

Da deine Arbeitsstelle lt.Arbeitsvertrag in Niedersachsen liegt,hast du Pech und musst an den sogenannten Westfalentagen zur Arbeit,denn nicht der Wohnort oder der Sitz der Firma sind ausschlaggebend,sondern der tatsächliche Arbeitsplatz.

Nein, denn dein arbeitsplatz ist in niedersachsen und dort ist heute kein feiertag. Es is dabei unerheblich, ob irgendwelche abteilungen bestehen oder was wohin gezahlt wird.

Man sollte in einem katholischen Land wohnen in einem evangelischen Land arbeiten und einen jüdischen Arbeitgeber haben, dann hat man die meisten Feiertage.

Bei mir ist es ähnlich (Hessen <-> Thüringen), wir haben frei, müssen allerdings Urlaub nehmen.

Der Arbeitsort ist ausschlaggebend.