Fristsetzung bei Anträgen an Ämter

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Hallo,

ich befinde mich vom Status her in ähnlicher Situation.

Meine Erfahrung ist, daß es trotz Überlastung sehr schnell gehen kann.

"Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es zurück."

1. Kennst Du Deine AP bei den Ämtern "persönlich", damit meine ich hast Du mit denen schon einmal vis a vis Kontakt gehabt?

2. Hängt es oft wirklich nur an Kleinigkeiten, daß es im E- Fall nicht schneller geht.

3. Hast Du die dienstlichen Telefonnummern Deiner Bearbeiter?

4. Von Fristsetzungen würde ich absehen dafür aber wenn es länger als 6 Wochen dauert kostruktiv nachhaken woran es hängt, respektive mich dann mit der nächst höheren Stelle in Verbindung setzen.

5. Meine meist positive Erfahrung sagt mir, daß es besser ist mit den Menschen dahinter auch wie mit einem Menschen umzugehen. Schildere Deine Situation bei einer persönlichen Vorsprache von Mensch zu Mensch. Das hinterlässt oftmals mehr Ein-/ Nachdruck und Wirkung.

Nun könnte man meinen, ich gehörte zu den Menschen die mit sich machen lassen, Denkste!

Aber das dann erst wenn es so weit ist und/ oder angebracht, sprich sich den Vorgesetzten zuwenden, Beschwerden schreiben etc. pp. oder wie ich es auch schon tat, lauter werden wenn es sein muß.

Aus einem meiner persönlichen Fälle:

Grundsicherung zur Rente beantragt beim Soz. Die Mitarbeiterin war echt einzigartig und Oberklasse. Trotz vorliegendem Rentenbescheid fragte sie mich bei jeder Vorsprache nach meinem Arbeitslosenbescheid bis ich sie schließlich angebrüllt habe und mich an die Vorgesetzte wandte.

Viel später stellte sich heraus womit sich diese Mitarbeiterin beschäftigte an Stelle Anträge ordnungsgemäß zu bearbeiten. Sie betrog Antragsteller/ Anspruchsberechtigte und das Soz durch Manipulation in Größenordnugen welche schließlich zu ihrer Entlassung führten und das die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Aber dies, so hoffe ich, ist nicht Gang und Gäbe bzw. beispielführend.

Fristen kannst Du immer setzen, ob Du damit Erfolg hast oder ob es dafür eine Rechtsgrundlage/ Rechtssprechung nach §§ sowieso gibt entzieht sich allerdings auch meiner Kenntnis.

Einen Schönen Sonntag

 

 

Eine Frechheit der Ämter. Leider bist Du anscheinend kein Mitglied vom VDK, sonst würden die sowas für Dich erledigen. Das kostet 5.-€ im Monat und die erledigen das für Dich. Aber auch wenn Du kein Mitglied bist, kannst mal einen Termin ausmachen, eine Beratung bekommst auf jeden Fall, war bei mir genauso

War Mitglied beim VDK. Jetzt Gott sei Dank nicht mehr. Im Übrigen kenn ich mich hervorragend mit den Ämter aus. Brauch keine Beratung. Will ja nur den § wissen. Trotzdem Danke....

@Soz47

ich kenn mich da nicht so aus, deshalb war der VDK für mich eine Hilfe, aber wenn Du Dich auskennst, kannst das Geld sparen. Zur Frage : ich hatte nach Unfall eine Umschulung beantragt, dies wurde immer wieder hinausgezögert, bis es mir zu bunt wurde. Ich habe mich damals an das Sozialgericht gewandt, dann ging es auf einmal schnell. Evtl kannst Du so etwas erreichen Den Paragraphen kenn ich leider nicht

@assimueller

In der Zwischenzeit habe ich mehr Untätigleitsklagen beim Sozialgericht eingereicht als Anträge beim Sozialamt. Die sollen mal merken, was es heißt, wenn jemand um seine Rechte kämpft....

Allerdings ist das frech! Umgedreht gilt Arbeitsüberlastung nie als Grund für den Bürger, irgendwas zu spät abgegeben zu haben... Ach ja, und von Punkt Fünf in der hilfreichsten Antwort können diese Sesselpupser mal selbst Gerauch machen!

Es gibt mehrere Möglichkeiten. Fristen kannst du setzen. Ganz banal müssen Anträge innerhalb 6 Monaten beschieden werden. Widersprüche innerhalb 3 Monaten.

Danach kannst du Untätigkeitsklage erheben, oder eine einstweilige Anordnung beantragen. Wenn das alles nicht hilft, kannst du noch andere Wege nutzen.

In meiner Sache ging es darum das ich seit langem Ärger mit der Rentenversicherung habe. Ich bin 90 % Schwerbehindert. Aus der Arbeitsvermittlung vollkommen ausgegliedert, da ich laut Gutachten der Bundesanstalt für Arbeit nicht vermittelbar bin. Aber die Rentenversicherung lehnt eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bisher ab.Das ist ganz kurz die Ausgangssituation.

Mein Tip: Bitte dann nicht aufgeben !!!!!

Ich habe meine Sache (Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) schon sehr lange am laufen. Und das Sozialgericht hat der RV ebenfalls Recht gegeben. Alle Klagewege habe ich durch. Und dann hat mir fast jede Stelle und jede Person gesagt das ich nichts mehr machen kann. Aber das stimmt nicht !!!

Unabhängig von allem was bei der RV läuft kann man eine Sache prüfen lassen. Und zwar beim "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin".

Das Schreiben kann vollkommen formlos sein. Stell deine Situation dar. Lege, wenn du hast Nachweise bei.

Der Ausschuss prüft dann deine Sache und gibt dir Bescheid ob sie angenommen wird. Wenn sie angenommen wird, dann wird das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, eingeschaltet.

Dieses Amt prüft dann die Sache mit der Rentenversicherung zusätzlich.So hast du dann "mehrere Eisen im Feuer".

Die Rentenversicherung muss deinen Widerspruch bearbeiten. Der Petitionsausschuss prüft die Sache. Und das Bundesversicherungsamt auch.Ich habe es auf diesem Wege geschafft, das sich zusätzlich das Bundesarbeitsministerium (zuständig für die Rentenversicherung) und sogar der Bundespräsident eingeschaltet haben. Und alle Stellen haben der Rentenversicherung mitgeteilt das sie meiner Auffassung Recht geben, das die RV mir Rente geben müsste.

Das Ganze hat nur einen kleinen Haken. Diese Stellen können der RV keine Weisung erteilen. Sie können nur eine Empfehlung geben.

Aber dann steht die RV ganz schön unter Druck und kann die Sache nicht mit einer lapidaren Begründung ablehnen. Da muss sie schon bessere Argumente haben. Jeder wird dir auch sagen "Du musst allem nachkommen was die RV wünscht. Wenn die noch Gutachten wollen usw. musst du diese Gutachten machen lassen".Das stimmt so auch nicht.

Ich habe zum Schluss das letzte Gutachten abgelehnt, weil im Laufe der Zeit schon mehrere Gutachten erfolgt sind und nicht ersichtlich ist was ein weiteres Gutachten ergänzend bewirken kann / soll.

Ebenso habe ich Gutachter abgelehnt, die wer weis was für Ansprüche gestellt haben. Zum Beispiel war einer dabei, der ein psychologisches Gutachten machen sollte. Der wollte meine sämtlichen Arbeitgeber und viele andere Sachen wissen.

Mit der Begründung das dies für meinen psychologischen Zustand vollkommen unerheblich ist, habe ich das abgelehnt und Recht bekommen.

Ich hatte dann die Nase voll von dem ganzen Theater mit der RV.

Habe der RV mitgeteilt das ich keinerlei weitere Gutachten machen lasse. Und das auf Grundlage der bestehenden Gutachten nun die Entscheidung zu erfolgen hat. Und ich habe ihr eine Frist von 8 Wochen gesetzt, nach der ich Klage einreiche wegen Untätigkeit.

Und die RV hat sich nicht getraut mit etwa zu schreiben das dann keine Entscheidung erfolgen kann. Und ebenso sind sie nicht mit dem Blödsinn von "fehlender Mitwirkung" gekommen. Sondern sie bearbeiten die Sache jetzt abschließend.

Ich bin davon überzeugt das die RV auf Grund des Drucks es nicht wagt mit lapidaren Gründen abzulehnen. Sie muss ja auch dem Petitionsausschuss, dem Bundesversicherungsamt, dem Bundespräsidenten und dem Bundesarbeitsministerium für Arbeit entsprechend begründen warum sie welche Entscheidung getroffen hat. Und weil die alle auf meiner Seite stehen hat sie schlechte Karten.

Ich denke jeder kann sich jetzt ein Bild davon machen das es noch weitere Wege gibt, ausser der Klage vor einem Sozialgericht.

Und vor allem wird die Sache dann noch einmal von anderen unabhängigen Stellen geprüft.

Gruß Michael

Hei, Michael, ich bleibe dran.Bei mir ist es nämlich umgekehrt: ich will diese verdammte Zwangsrente, sprich EU-Rente nicht. Ich will arbeiten. Aber das Verfahren ist wahrscheinlich das selbe. -Petitionsauschuss - Gutachter - Arbeitsamt - Rechtsanwalt - Sozialgericht. Nirgendwo eine Entscheidung, sogar das Soz.Gericht fälscht !! Unterlagen, um eine Entscheidung zu umgehen.Ich kämpfe weiter, bis ich irgendwie Recht bekomme. Noch Fragen?

mfg Nikodemus

@Soz47

Prima Einstellung. Weiter kämpfen und alle Stellen einbeziehen, die man einbeziehen kann.

Ist halt nur ein schwerer Weg weil man viel Aufwand mit Schriftverkehr hat.

Aber er lohnt sich.

Gruß Michael

Danke, ich würde dir empfehlen die Anträge immer  frühzeitig zu stellen. Dann hat das Amt auch genügend Zeit, sie zu bearbeiten. Ich würde immer mindestens 4-6 Wochen Wochen vorher einplanen. Dann sparst du dir die Fristsetzung und den Ärger auch noch.

Wenn Du nach  4- 6 Wochen vom Amt keine Information erhälst, dann würde ich nachfragen und erst danach die Termine setzen.

Du weißt ja als erster, ob Du mit deinem Geld auskommst oder nicht und welche Unterstützung du noch beantragen kannst. Wenn Du es dann weißt, würde ich auch sofort den Antrag stellen. So hast Du auch Zeit, falls noch Unterlagen nachgereicht werden müssen und kommst selbst nicht in Schwierigkeiten. 

Wir sind doch alle nur Menschen mit Fehlern und Schwächen.

Ich würde erst mal die Paragraphen außen vor lassen und  es von Mensch zu Mensch versuchen. Viel Glück. 

Habe es mir abgewöhnt, mit Ämtern "zärtlich" umzugehen. Das tun sie mit mir ja auch nicht. Im Laufe der Jahre habe ich gelernt, auch einem Amt Feuer unterm Hintern zu machen. Aber ich muß mich dabei ja auch an Gesetze halten. mfg

@Soz47

Das kann ich wirklich gut verstehen. Manchmal gehen die Pferde mit einem durch. Ist mir auch gerade so gegangen. Ich bin da so reingerutscht. Aber das kostet zuviel Kraft und Lebensfreude und man kann darüber selbst krank , depressiv oder zu aggressiv werden und  die Freude am Leben verlieren.  Außerdem ist man in einer miesen Stimmung und alle sind von einem genervt.

Ja, du kannst dich nur irgendwann auf dem Weg dieser Erfahrung fragen, was du eigentlich willst, warum du eigentlich kämpfst.  Wolltest du nicht Frieden und Freude.

Es gibt ein schönes Sprichwort: Willst Du Frieden und Freude oder Recht haben. Beides geht nicht!!!

Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg, dass alles besser wird.

Dafür gibt es meines Wissens nach überhaupt kein Gesetz und keinen Paragraphen. Wichtig ist der Termin, zu dem der Antrag von dir gestellt wird. Die Bearbeitungszeit innerhalb des Amtes entzieht sich deiner Beeinflussung. Wird dem Antrag statt gegeben, erhälst du das Geld dann rückwirkend. Also bleib gelassen.

Es gibt ganz klare gesetzliche Regelungen. Anträge haben eine Frist von 6 Monaten. Ein Widerspruch die Frist von 3 Monaten. Und daran haben die Ämter sich zu halten.