Fristlose Kündigung Wohnung. Nichts passiert?
Huhu...
Erstmal vorab: es betrifft nicht mich.
Nun zur Frage.... Jemand hat ne fristlose Kündigung für seine Wohnung bekommen (wegen einiger Schulden beim Vermieter) und in dem Brief steht dass bis letzte Woche die Wohnung geräumt sein muss.... Aber es ist nichts passiert. Der jenige wohnt noch dort und es kam auch niemand.
Der jenige hat auch Kinder.. Wie verhält es sich nun? Kommt da noch jemand oder muss es erst durch Gerichtsbeschluss erwirkt werden oder...?
4 Antworten
Da kommt keiner vorbei. Denn es muss erst ein Gerichtsbeschluss her in Form einer Räumungsklage. Dann kommt der Gerichtsvollzieher.
Allerdings setzt sich das Mietverhältnis automatisch fort gemäß §545 BGB, sofern der Vermieter innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsende widerspricht. Ist dann sein Problem, wenn er das nicht weiß, dass er das tun muss.
uups... ja natürlich :-)
Wie verhält es sich nun? Kommt da noch jemand oder muss es erst durch Gerichtsbeschluss erwirkt werden oder...?
Zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter Räumungsklage einleiten.
Selber den Mieter rauswerfen darf der Vermieter nicht.
Der jenige hat auch Kinder.
Das schützt nicht vor Räumungsklage.
Eine Räumung oder Räumungstitel ist für den Vermieter immer sehr riskant und daher in der Regel nicht zu empfehlen.
Wieso riskant und nicht zu empfehlen?
Und wie lange dauert das bis der Beschluss erwirkt ist?
Weil am Ende des Tages über Wirksamkeit von Willenserklärungen Gerichte entscheiden, wenn sich Parteien nicht einigen können.
Und wenn der Vermieter die Wohnung ausräumt, kann sich der Mieter eine einstweilige Anordnung besorgen und der Vermieter kriegt dafür die Kostennote.
Erst Kündigung, dann Räumungsklage
...nicht widerspricht, :-)