fristlose Kündigung wegen Beleidigung und Beitragserhöhung im Verein

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Hallo Blackcat48,

hier sind einige weitere Infos nötig, um das beantworten zu können, daher kann ich nur allgemein was sagen.

  1. Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Verein um keine königl. priv. Schützengesellschaft handelt, sondern um einen BGB-Verein.

  2. Ich gehe davon aus, dass Dein Mann eine Einzugsermächtigung und keine Abbuchungserlaubnis unterschrieben hat. Eine Einzugsermächtigung erlischt automatisch, wenn aus welchen Gründen auch immer die Lastschrift von Deiner Bank zurückgegeben wird. Bei einer Abbuchungserlaubnis ist das etwas anders.

So jetzt zu Deinem Problem: Unter diesen Umständen kann Deinem Mann meines Erachtens eine weitere Mitgliedschaft nicht zugemutet werden. Wenn der Schützenverein die Kündigung nicht akzeptieren will, würde ich einfach keine Beiträge überweisen. Einziehen darf er sie nicht mehr, also müsste Dein Mann den Beitrag von sich aus überweisen, da er als Mitglied eine Bringschuld hat. Tut er dies nicht, da er der Meinung ist, dass er kein Mitglied mehr sei, dann müsste der Verein den Mitgliedsbeitrag einklagen. Unter den von Dir geschilderten Umständen wird er vermutlich diesen Weg nicht einschlagen, den der kann für den Verein richtig teuer werden.

Ich würde mich an Eurer Stelle ruhig zurücklehnen und abwarten. Vielleicht würde ich dem neuen Vorstand, wenn ich Zeit und Muse habe, die Situation nochmals höflich schlidern, und daraufhinweisen, dass falls er einfristlose Kündigung nicht akzeptieren wolle, seit wann ich denn Mitglied im Verein sei und ihn bitten, den entsprechenden Vorstandsbeschluss mir in Kopie zu überlassen. Da zum Vereinsbeitritt ein Mitgliedsantrag gestellt werden muss, muss diesen Antrag ja auch jemand im Verein zustimmen. In den meisten Satzungen hat dies der Vorstand zu tun. Daher ist es zwingend erforderlich, dass dem Beitritt in einer Vorstandssitzung zugestimmt worden sein muss. Da dies 90 % der Vereine vergessen, wird ein Richter diese Frage als erstes stellen und dann das Verfahren beenden, wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, da Dein Mann dann rechtlich gesehen nie Mitglied war.

Als entspannen und zurücklehnen.

Kommt drauf an, was in der Vereinssatzung zur fristlosen Kündigung steht.

Ihr macht das viel zu kompliziert. falls es einen Vertrag gibt, sollten dort die Kuendigungsbedingunegen enthalten sein. Falls nicht anders vereinbart existiert eine Kuendigungsfrist. Bis zum Ende dieser Frist muss der Beitrag bezahlt werden. Die Erhoehung allerdings nicht, ab dem Zeitpunkt der ausgesprochenen Kuendigung. Ruecklaeufig gilt auch nicht. Falls im Vertrag kein Passus wegen Beleidigung (was sowieso diskussionswuerdig sein wird) enthalten ist gelten die normalen Kuendigungsfristen. Auser der Vorstand erklaert seinerseits etwas Anderes: Sowas wie "Sofortiger Ausschluss von allen Vereinsaktivitaeten und Hausverbot."

Das kannst du wenn überhaupt nur mit einem Anwalt durchsetzen.

wenn das der vorstnd so will kann er wohl nix machen..

Auch eine Art ihn loszuwerden