Fristlose Kündigung und sofort bezahlt. Ist die Kündigung jetzt abgewendet?

9 Antworten

Sofern es sich um eine Wohnung handelt und weiterhin die erste fristlose Kündigung innerhalb der letzten beiden Jahre gewesen ist, hat sich die Kündigung erledigt.

Diese wurde mit Zahlung geheilt.

Du solltest aber prüfen, ob der Vermieter nicht noch zusätzlich ordentlich wegen Vertragsverstößen gekündigt hat. Diese wäre weiterhin wirksam.

Wundere mich warum Mieter bei "kleinen" finanziellen Engpässen immer sofort die zahlung der Miete einstellen. Warum wird nicht auf Zigaretten verzichtet oder Handy oder Internet oder man zahlt einfach eine Versicherungsprämie nicht oder sonstwas. immer erst die Miete.....

Als ich zur Miete gewaohnt hatte, war die Miete immer das Erste was am Monatsanfagt abging vom Konto. Nicht nur finanziell sondern insbesondere auch moralisch. Ich hätte NIEMALS darüber nachgedacht, die Miete NICHT zu überweisen.

Naja, die Zeiten ändern sich oder den  Leuten steht das Wasser bis zum Hals....

Wurde dir in den letzten 2 Jahren nicht schon mal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt ist diese mit Zahlung des kompletten Rückstandes unwirksam.

Hat der Vermieter gleichzeitig fristgerecht gekündigt bleibt dies aber wirksam.

Keks8617 
Fragesteller
 23.03.2017, 12:53

Das heißt, das ich mich dann mit dem Vermieter einigen muss, das dass Mietverhältnis weiter geführt werden kann oder? Ordentliche Kündigung ist hier der 30.06

anitari  23.03.2017, 13:03
@Keks8617

Das heißt, das ich mich dann mit dem Vermieter einigen muss, das dass Mietverhältnis weiter geführt werden kann oder?

Die fristlose Kündigung ist, falls erstmals erfolgt, unwirksam. Jetzt greift die ordentliche (fristgerechte) zum 30. Juni.

albatros  23.03.2017, 13:11
@Keks8617

Du musst dich nicht einigen. Lt. Gesetz ist das der Fall und dein Mietverhältnis wird fortgesetzt ohne Einschränkung.

Die FK ist unwirksam geworden (geheilt).

Dave0000  23.03.2017, 13:27

Ist denn vorher eine sogenannte Tilgungsbestimmung getroffen worden?
Nach meiner Recherche müsste das nämlich

anitari  23.03.2017, 13:31
@Dave0000

Du bist schon bei der Räumungsklage. Hier geht es erst mal noch um die außerordentliche Kündigung. Da gibt es keine vorherige Tilgungsbestimmung.

Keks8617 
Fragesteller
 23.03.2017, 13:32
@Dave0000

Nein, ich hab jetzt einfach denn gesamten Rückstand überwiesen. 

Und heute denn brief erhalten 

Mit der fristlosen und ordentlichen Kündigung 

albatros  23.03.2017, 13:31

Bei hilfsweise gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung erfolgter fristgerechter Kündigung wird diese durch die Zahlung des Rückstandes gleichfalls unwirksam. So die aktuelle Rechtsprechung.

anitari  23.03.2017, 13:33
@albatros

So die aktuelle Rechtsprechung.

Das hast Du schon mal irgendwo geschrieben. Aber keine Quelle genannt. Sei so gut und lass mich nicht dumm sterben;-)

Keks8617 
Fragesteller
 23.03.2017, 13:34
@albatros

Okay, das heißt das die fristlose und ordentliche Kündigung vom Tisch sind? 

Ich werde trotzdem ein Brief schreiben mit ner Entschuldigung 

ChristianLE  23.03.2017, 13:56
@Keks8617

Okay, das heißt das die fristlose und ordentliche Kündigung vom Tisch sind? 

 

Nein, nur die fristlose Kündigung. Die ordentliche Kündigung ist weiterhin wirksam.

anitari  23.03.2017, 13:58
@ChristianLE

Behauptung von albatros:

Bei hilfsweise gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung erfolgter fristgerechter Kündigung wird diese durch die Zahlung des Rückstandes gleichfalls unwirksam. 

Leider gibt er keine Quelle an wo man das nachlesen kann.

ChristianLE  23.03.2017, 14:25
@anitari

Vermutlich meint er ein Urteil des LG Bonn (6 S 154/14), dass hier aber nicht passt.

In dem benannten Fall hat das Gericht die ordentliche Kündigung abgewiesen, weil sich im Verfahren herausgestellt hat, dass das Jobcenter ohne Verschulden des Mieters die Zahlungen unrechtmäßig eingestellt hat.

Da der § 573 BGB aber besagt, dass eine ordentliche Kündigung nur dann möglich ist, wenn der Mieter schuldhaft und nicht unerheblich gegen den Vertrag verstößt, wurde die ordentliche Kündigung zurecht abgewiesen.

Der Fall sieht hier aber anders aus.

TrudiMeier  23.03.2017, 15:28
@anitari

Ich habe vor kurzem auch sowas gelesen, dass mit der Zahlung der Rückstände nicht nur die fristlose Kündigung sondern auch die fristgemäße geheilt sein soll. Nur finde ich im Netz nichts darüber. Daher bin ich erst mal davon ausgegangen, dass es dahingehend noch keine Entscheidung gibt und die fristgemäße Kündigung bestehen bleibt

Die fristlose Kündigung ist abgewehrt. 

Der Vermieter kann aber ordentlich kündigen. Er muss nicht warten, bis du das nächste Mal einen Engpass hast.

Keks8617 
Fragesteller
 23.03.2017, 12:54

Verständlich 

Die ordentliche Kündigung ist der 

30.06 

Nein, das bist du nicht!

Warum hast du nicht mit deinem Vermieter gesprochen? Vielleicht hättet ihr ja eine Lösung gefunden! Einfach keine Miete zahlen, das geht nicht.


Keks8617 
Fragesteller
 23.03.2017, 12:44

Okay, ich hab jetzt im März alle drei auf einmal bezahlt, also bin wieder bei null. Das Gespräch muss ich noch suchen das ist richtig 

ChristianLE  23.03.2017, 12:45

Doch, ist er. Mit Zahlung des gesamten Rückstands ist die Kündigung automatisch geheilt.

Keks8617 
Fragesteller
 23.03.2017, 12:50
@ChristianLE

Ist glaube ich trotzdem sinnvoll da nochmal anzurufen, oder sich schriftlich zu entschuldigen, 

Dave0000  23.03.2017, 13:23

Automatisch geheilt?? Woher kommt die Aussage??

Quelle Focus online:

Das gilt aber nur, wenn die Überweisung dem Schuldner eindeutig zuzuordnen ist und vorher eine sogenannte Tilgungsbestimmung getroffen wurdeEine weitere Voraussetzung: Einen solchen Mietrückstand darf es in den vergangenen zwei Jahren nicht schon einmal gegeben haben.

anitari  23.03.2017, 13:40
@Dave0000

Du wiederholst dich. Siehe BGB § 543 Abs. 2.

Das die "Heilung" nur möglich wenn dem Mieter in den letzten 2 Jahren nicht schon mal wegen Mietrückstand gekündigt wurde, haben außer mir noch andere User geschrieben. 

ChristianLE  23.03.2017, 13:50
@Dave0000

Automatisch geheilt?? Woher kommt die Aussage??

 

§ 569 (3) Pkt. 2 BGB.

Das gilt aber nur, wenn die Überweisung dem Schuldner eindeutig zuzuordnen ist und vorher eine sogenannte Tilgungsbestimmung getroffen wurde

 

Was ist das denn für ein Quatsch? Der Fragesteller kann nachweisen, dass er die rückständigen Miete überwiesen hat, folglich ist die Zahlung zuzuordnen.

Tilgungsbestimmung? Was soll das denn sein?

Wenn die Zahlung innerhalb der Schonfrist eingeht, dann ist die Kündigung geheilt. Punkt!