Fristlose Kündigung durch Mieter wegen Stromverbrauch

7 Antworten

Geh sofort zum Mieterschutzbund, du kannst sofort Mitglied dort werden und lege alles vor. Das kann doch nicht rechtens sein, das schreit doch zum himmel! Die dortigen anwälte werden einen Brief schreiben, evtl , kannst du den Mietvertrag kündigen. Lass von nun an alles darüber laufen oder über deinen Anwalt. Rede nicht mehr mit deiner Vermieterin und vermeide auch, andere Parteien darauf anzusprechen. Es ist wichtig, dass du Stillschweigen bewahrst und andere für dich und in deinem Namen handeln lässt.

Das mit dem Nichtreden oder Stillschweigen geht in Ordnung - gerade dennoch sollte jede weitere Kommunikation schriftlich geführt aber nicht abgebrochen werden.

Wird durch den "Stromklau" die Wohnung 100%ig unbewohnbar?

Nein!

Zudem müssen Mieter bevor sie außerordentlich kündigen, vorausgesetzt es liegt ein zulässiger Grund dafür vor, den Vermieter erst mal abmahnen und die Behebung des/der schweren Mangels/Mängel nachweislich auffordern.

So nebenbei, wo willst Du denn von jetzt auf gleich hin? 

Zunächst ist es nicht unüblich, dass insbes. in einer ehemaligen Eigentümerwohnung ein Zwischenzähler vor dem Hauptzähler den Allgemeinstrom erfasst, um ihn korrekt anteilig umlegen zu können.

Nur ist es eher umgekehrt, der festgestellte Verbrauch von 55 kWh (Hauptzähler) entfällt zu 35 kWh auf die Allgemeinheit.

Du zahlst also nicht (55 + 35 =) 90 kWh für zwei Zähler, sondern 55+ (35 : alleMieter/Vermieter x du Mieter); bei 5 Patrteien also  62 kWh.

Deine Rechnung kann ich auch weiter nicht nachvollziehen, wonach einmal in 6 Wochen Abwesenheit  35 kWh, aber ansonsten 40 kWh wöchentlich verbraucht werden sollen? Noch einmal, rechnestb du beide Zäherstände irrigerweise zusammen?

Bei erwartbar 0,17 €/kWh wären das nach deinen Messungen tatsächlich in 6 Wochen 19,60 €, im Jahr nicht einmal 176,40 €, von denen du deinen Anteil am Allgmeinstrom noch abziehen müsstest.

Nun gut, den muss man der Vermieterin nicht vorfinanzierenm wenn man für 150 € Fremdallgemeinstromkosten um Zinsterträge von sagenhaften 0,75 €/Jahr "betrogen" würde :-(

Alternative 1 wäre eine Minderung deiner Vorauszahlungen um sagen wir mal (150 € : 12 =) 12,50 €/Monat, die die Vermieterin den anderen Mietparteien anteilig aufschlägt.

Alternatoive 2 ein Hauptzähler für Allgemeinstrom, den die Vermieterin anmeldet und bezahlt, was aber die Allgmeinstromkosten um den Grundkostenateil/Zählermiete um etwa 65 €/Jahr anteilig für alle Miter erhöht.

Damit spart man also - nichts, im Gegenteil.

Nur eine frsitlose Kündigung gibt ein derart geringfügiger Mangel der Mietsache eben nicht her.

Du darfst gern ordentlich mit 3 Monaten Kündigungsfrist auszihen, wenn du dich derart hintergangen fühlst :-)

G imager761

Wohnst du im Haus des Vermieters mit diesem und sind nur diese zwei Wohnungen vorhanden? Da wäre höchste Vorsicht geboten, er könnte dir u. U. ohne Grund kündigen! Das unter Berufung auf § 473a BGB und mit einer um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist.

Ansonsten schlage ich Folgendes vor: Der Versorger darf von dir den Betrag gemäß dem Vertragszähler fordern. Du hast gegenüber dem Vermieter Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen deinem Unterzähler (er sollte geeicht sein!) und dem Vertragszähler. Da in etwa der Jahresverbrauch und damit der durchschnittliche Monatsverbrauch für den Allgemeinstrom feststehen, sollte der entsprechende EURO-Betrag monatlich als Mietminderung abgesetzt werden. Darüber sollte bzw. könnte dann jährlich entsprechend der Rechnungslegung des Versorgers abgerechnet werden. Es kann dir nicht aufgebürdet werden, dass du ein Jahr lang Kosten trägst, die eigentlich zunächst vom Vermieter zu tragen und im Rahmen seiner Betriebskostenabrechnung umverteilt werden könnten. Was er fordert wäre eine unangemessene Benachteiligung die du aber nicht hinnehmen musst.

Daher meine Frage: Kann ich das Mietverhältnis fristlos kündigen?

Ich glaube nicht dass das für eine fristlose Kündigung reicht.

Aber wohl für eine Mietminderung.

Dazu folgendermaßen vorgehen:

Schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel melden und unter Fristsetzung auffordern diesen Mangel zu beheben. ( Genaues datum für die Frist setzen)

Alls Frist halte ich einen Zeitraum von 10 Tagen angemessen.

Auch ist hier eine Mietminderung möglich. Die Höhe sollte ein Mieterbund oder ein Anwalt festlegen.

MfG

Johnny