Fristlose Kündigung der Wohnung welches Datum gilt nun?

4 Antworten

Hallo !! Mein Ex freund mit dem ich noch Guten Kontakt habe hat ein Problem, weil er fristlos gekündigt wurde. Jetzt stehen auf dem Brief zwei Daten einmal der 03.04. Und einmal der 30.06.16. 

Einmal ist es die fristlose Kündigung und dann hilfsweise die Fristgerechteas macht man falls man mit der fristlosen Kündigung nicht durchkommt, damit man nicht nochmal kündigen muss.

Ich weiss aber das er keine neue Wohnung bis jetzt gefunden hat geschweige denn dass er den mietrückstand zahlen könnte. Was bleiben ihm für Optionen? 

Er sollte versuchen Freunde, Verwandte und Bekannte bitten dass sie ihm helfen z.B. bei mit einem Geldbetrag und auch bei der Suche nach einer neuen Wohnung.

Ich hatte mal einen Bekannten der mehrere Mieten im Rückstand war und der war auch schon fristlos gekündigt. Nach Teilzahlung und Gespräch durfte er wohnen bleiben.

Drinne bleiben bis gezwungen wird die Wohnung zu verlassen? Wie geht es weiter wenn die Vermieter die räumungsklage einreichen ? Wie viel Zeit bleibt ? 

Das Verfahren kann Monate dauern und der Vermieter muss warten bis ein Urteil ergangen ist, dann darf er einen Gerichtsvollzieher einschalten.

Das alles ist aber mit erheblichen Kosten verbunden.

Es wäre daher vielleicht besser sich was Neues zu suchen und mit dem alten Vermieter Ratenzahlung zu vereinbaren.

MfG

Bei einer fristlosen Kündigung ist das Mietverhältnis sofort beendet und die leere Wohnung mit Schlüssel unverzüglich an den Vermieter zu übergeben, d.h. eine fristlose Kündigung wird sofort wirksam. In der Regel billigt die Rechtssprechung bei einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter dem Mieter noch eine Übergabe- und Räumungsfrist von 1-2 Wochen ab Erhalt der fristlosen Kündigung.

Zum 30.06.2016 dürfte der Vermieter hilfsweise die ordentliche Kündigung ausgesprochen haben.

Räumungsklage kann der Vermieter bereits noch im April erheben, allerdings wird ein gerichtliches Räumungsverfahren sehr teuer, diese Kosten wird dann - sollte die fristlose Kündigung rechtens sein - der Mieter tragen müssen. Ein gerichtliches Räumungsverfahren kann durchaus mehrere tausend EUR betragen. 

Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen kann durch die Zahlung sämtlicher Mietrückstände geheilt werden - vorausgesetzt der Mieter hat in den vergangenen 2 Jahren nicht noch eine weitere fristlose Kündigung wegen Mietrückständen erhalten. Auch wenn der Mieter den Mietrückstand ausgleicht bleibt die ordentliche Kündigung zum 30.6.2016 dann auf jeden Fall bestehen.



Ich nehme an das hier fristlos zum 03.03. und hilfsweise fristgerecht zum 30.06. gekündigt wurde.

Weiter nehme ich an das dem Freund wegen Mietrückstand fristlos gekündigt wurde.

Dann darf er bis 30.06. in der Wohnung bleiben wenn er unverzüglich den Mietrückstand zahlt. Ansonsten kann der Vermieter in etwa 2 Wochen die Räumungsklage einreichen.


Genau hilfsweise steht da. Ich weiss aber das er keine neue Wohnung bis jetzt gefunden hat geschweige denn dass er den mietrückstand zahlen könnte. Was bleiben ihm für Optionen? Drinne bleiben bis gezwungen wird die Wohnung zu verlassen? Wie geht es weiter wenn die Vermieter die räumungsklage einreichen ? Wie viel Zeit bleibt ? 

@Nafnafi77

Wie gesagt, die Räumungsklage kann der Vermieter frühestens 2 Wochen nach Ablauf der gesetzten Räumungsfrist einreichen.

Bis zu Zwangsräumung können, je nach Auslastung der Gerichte, einige Wochen bis Monate vergehen.

Optionen für den gekündigten Mieter?

Freunde, Verwandte evtl. staatliche Hilfe ...

Wann hat denn der Freund die Kündigung erhalten und wie viele Mieten sind offen?

Innerhalb den 3monaten muss er raus sonst muss er vl sogar vor das gericht