Fristlose Kündigung an den WG Mitbewohner?

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Wer im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den Begriff "Wohngemeinschaft" sucht, tut dies vergeblich. Es findet sich lediglich ein allgemeiner Abschnitt über die Mieter (§§ 535 ff. BGB), in dem auch Vorschriften über die Untervermietung von Wohnraum enthalten sind. Neben den Vorschriften zum Vertragsschluss, sind dies die wichtigsten, aber beileibe nicht die einzigen Regelungen zum Mietrechts.


Ob der WG-Mitbewohner ein Messie, ein Psycho, eine Zicke oder aus anderen Gründen nervtötend ist, stellt sich oft erst im Laufe des Zusammenlebens in der Wohngemeinschaft heraus. Daher sollte man schon im Mietvertrag eindeutige Regelungen treffen.

Persönliche Probleme (Abwasch wird nicht erledigt usw.) berechtigen nicht zur Kündigung. Lehnt man sich an das allgemeine Mietrecht an, so heisst es aber ,dass bei grob vertragswidrigem Verhalten eine außerordentliche, fristlose Kündigung immer möglich ist. Der fristlosen Kündigung hat eine Abmahnung vorauszugehen(mit kurzer Fristsetzung und Ankündigung der fristlosen Kündigung bei weiterer Zuwiderhandlung.)

Meine persönliche Meinung ist: Ich würde die 3 Monate ordentliche Kündigungsfrist nicht abwarten. Den Herd vergessen nicht auszumachen, finde ich bedenklich.

http://www.wg-gesucht.de/ic/ausserordentliche-kuendigung.html

Ebenso stellt sich die Frage: Hast Du als einziger (Hauptmieter)aus der WG mit dem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen und die anderen WG-Mitbewohner haben mit dir jeweils einen Untermietvertrag abgeschlossen?

Oder hat der Vermieter mit Dir und Deinen WG-Mitbewohnern einen einzigen Mietvertrag abgeschlossen? In diesem Sinne habt ihr keinen Vertrag untereinander, sondern ihr als Gruppe mit dem Vermieter. Nur dieser könnte eine fristlose Kündigung ausprechen und die ist im deutschen Mietrecht schwer zu begründen und noch schwerer durchzusetzen.

http://www.bz-berlin.de/ratgeber/mietenwohnen/in-eine-wg-ziehen-das-muessen-sie-wissen-article571942.html

Gibt es bei Mietverträgen eigentlich sowas wie :Gefahr in Verzug? Oder Fahrlässigkeit... Wenn einer den Herd anlässt um zu spielen, dann könnte die Küche schließlich anfangen zu brennen. Damit gefährdet der doch seine Mitbewohner. Ich würde so jemanden auch schnellstmöglich loswerden wollen.

Wenn er einen Untermietvertrag hat, greift bei ihm die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Solange er seinen Mietanteil zahlt, also keine groben Vertragsverletzungen begeht, gibts keine fristlose Kündigung.

Wenn sich einer so benimmt hat er in einer WG nichts zu suchen und deswegen würde ich ihm kündigen. Es gibt immer Menschen die glauben und es so sehen: dadurch das sie sich "herabgelassen" haben mit "zusammen-zu-wohnen" hätten sie schon genug zum Gelingen beigetragen. Und dies klingt ganz danach. Solche Leute müssen einfach einmal lernen das mann nicht einfach in einer Gemeinschaft so leben kann wie man selbst glaubt das es richtig wäre und deswegen gehört dem einmal orderntlich eine vor den Bug geknallt, sonst lernt er es nie.

ultimatum setzen und wenn sich nichts ändert kündigung (leider mit 3monaten frist)

ode ihr kündigt ihm, mit dem hinweis, dass er sich in den 3 monaten ändern kann, dann kann die kündigung zurückgezogen werden.