Fristlos Kündigen wegen schwerer Beleidigung und Unzumutbarkeit
Hallo!
Mein Chef beschimpf, bedroht und diskriminiert mich. Meine Arbeitskollegen zieht er auch mit rein.
So wie es dort nun ist kann ich da nicht bleiben, da mein Chef mich loswerden will und ich Gefahr laufe das mir etwas untergejubelt wird um mich anschließend Fristlos zu kündigen.
Nach Rücksprache mit meinem Arzt, habe ich beschlossen das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen in Bezugnahme auf diverse Äußerungen, Sprachnachrichten, etc..
Nun habe ich noch 3 Wochen Urlaub für das laufende Jahr und möchte diesen vor der fristlosen Kündigung nehmen.
Sollte mein Chef sich darauf einlassen (Das wird er, denn er will mich loswerden und mir den Urlaub sicherlich nicht auszahlen) , wie sieht es dann beim Arbeitsamt aus?
Eine ärztliche Bescheinigung das es aus Medizinischer- / Psychologischer- Sicht nicht zumutbar ist bekomme ich.
5 Antworten
Wenn Du selber fristlos kündigst wird auf jeden Fall die Verhängung einer Sperrzeit "geprüft" werden, damit musst Du rechnen .. das heißt Du musst nachweisen können, dass die Fortsetzung des Arbeirsverhältnisses für Dich unzumutbar war
z.B: durch ein fachärtzliches Gutachten / Bescheinigung aber auch durch die Sprachnachrichten, die Du erwähnt hast, die solltest Du auf jeden Fall aufheben und ggfls. bei der Agentur vorzeigen
Ich verstehe nicht ganz was du willst! Fristlos kündigen wegen unzumutbarer Zustände oder "bezahlten Urlaub"? Fristlos heisst ohne Frist also sofort!
Das der Urlaubsanspruch bei einer fristlosen Kündigung nicht mehr in den üblichen Urlaubstagen abgeglichen werden kann, wird der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil der Urlaubstage mit der letzten Lohnabrechnung gewähren. Dass bedeutet, dass die noch nicht genommenen und gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage ausgezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, weil der Arbeitgeber dies verweigert, kann man als Arbeitnehmer Klage einreichen. Die Klage darf sich allerdings nur auf das eigentliche Thema – also die fehlenden Urlaubstage – beziehen und keine anderen Streitigkeiten, wie beispielsweise die fristlose Kündigung, enthalten. Hier muss bei Unstimmigkeiten eine weitere Klage angestrebt werden. Für das Arbeitsamt heisst das sich sofort arbeitslos zu melden!
Ich sehe erst jetzt Deine Frage. Wenn die Frae für Dich noch aktuell ist: Die Reihenfolge ist so:
Mit der ärztlichen Bescheinigung geh zum Arbeitsamt. Sobald Du vom Arbeitsamt das Okay für die Kündigung hast, kannst Du kündigen. Anderenfalls riskierst Du eine Sperre.
Dir ist doch wichtig, dass Du dort nicht mehr arbeiten musst. Für eine fristlose Kündigung gibt es hohe Hürden. Sinnvoller wäre es, Du kündigst dann ganz normal und lässt Dich bis dahin krankschreiben.
Besprich das mit dem Arzt, ob das möglich ist, und besprich das auch mit dem Arbeitsamt.
Zuerst solltest Du mit dem Attest des Arztes zur Arbeitsagentur gehen und das mit der Kündigung klären. In Deinem Fall wird es wohl nicht zu einer Sperre des ALG kommen. Das solltest Du Dir aber schriftlich geben lassen und zwar bevor Du kündigst. Ein anderer Sachbearbeiter macht Dir sonst evtl. Schwierigkeiten die vermeidbar sind.
Was die Kündigung betrifft: Entweder Du kündigst fristlos, dann bist Du sofort weg und der Resturlaub muss nach § 7 Abs. 4 wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden oder Du kündigst fristgerecht und forderst Deinen Resturlaub noch in der Kündigungsfrist.
Über die Umstände kann ich natürlich nichts sagen .... aber eines ist auch bei der fristlosen Kündigung klar: Du verlierst deswegen nicht deinen Urlaubsanspruch! Siehe z.B. hier: http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/urlaubsanspruch-bei-fristloser-kuendigung/