Fristlos den Mietvertrag kündigen nach Bedrohung durch anderen Mieter?

5 Antworten

Nein, Du kannst eine Mietminderung ankündigen, eine fristgerechte Kündigung aussprechen, mehr aber auch nicht. Eine fristlose Kündigung nach § 543, 546 BGB ist nur möglich wenn die Bedrohung durch einen Beauftragten der Hausverwaltung (Hauswart) oder den Vermieter selbst vorgenommen wurde.

Ich sehe hier durchaus Raum für eine fristlose nach § 543 Abs. 1 BGB.

@kevin1905

@Kevin1905

Die Störung durch Dritte ist keinesfalls ein verschulden einer Vertragspartei! - Da hinkt Iihr Rechtsverständnis wohl ein klein wenig!

Natürlich lasse ich das durch einen Anwalt prüfen. Jedoch wollte ich mich vorab informieren ob es Sinn macht!

@Scompert

Sinn macht es, den Störer, z.B durch die Einschaltung der Polizei,  "auf´s Korn zu nehmen"!

Seit geraumer Zeit ...

Der Zustand ist also nicht neu sondern haelt schon seit einiger Zeit an. Dann stellt sich natuerlich immer die Frage, wieso dies zunaechst hingenommen wurde, jetzt aber ploetzlich "dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann." (BGB 543 Abs. 1)

Wir haben fleißig die Polizei gerufen und auch dokumentiert. Die ausschlaggebende Bedrohung direkt an mein Mann war gestern im Beisein meiner Tochter. Vorher nur Hörensagen.

Außerdem habe ich mein Büro im selben Haus und nun war es diese Woche soweit das ein Kundentermin abgebrochen wurde da die lautstarke Auseinandersetzung ein Gespräch unmöglich gemacht hat in meinem Büro.

Vorher war das überwiegend nachts oder Abends.

Also ist das sehr aktuell

Zudem ist das Haus zum 1.10. verkauft worden und der neue Eigentümer kümmert sich nicht wirklich

Am besten ist ihr geht mal zu dritt zur Polizei und lasst euch beraten. Seht auch die Möglichkeit in betracht einen Anwalt zu fragen. Einstweillige Verfügung gegen diese Person. Einfach mal bei der Polizei fragen was man tun kann.

Wir haben bereits alles durch Anzeige erstattet etc. die Mieter sind bereits gekündigt aber das Verfahren vor Gericht ist erst im Januar!!
Polizeiliche Festnahmen gab es schon mehrfach inkl. das er auf Beamte los ist. Aus der Wohnung wurden Waffen beschlagnahmt.

@Scompert

Auf jeden Fall solltet ihr bei einen Angriff ect laut FEUER schreien und nicht Hilfe. Denn das schreckt alle auf. Dadurch wird es Zeugen geben. Besser wäre ein Pfefferspray. Aber Achtung eines mit BKA -Testsiegel alles andere ist eine illegale Waffe

@Hitmangerst

ok dann müsst ihr nurnoch warten

Das ist nicht mein Problem! Wir haben eine Sicherheitsfirma. ( und nein wir machen uns nicht strafbar ) das ist was mir jeder sagt! Mir geht es um meine Tochter! Die 15 ist und meine Mutter 70 die sich nicht mehr alleine ins Treppenhaus trauen!
Der Mieter hat ja auch schon Glas aus dem Fenster 3. Stock auf die Straße geworfen.
Wir wollen nur so schnell es geht hier raus!

Als Vermieter würde ich sagen, dass nach dieser Drohung ein weiteres Wohnen in dem Haus nicht zumutbar ist.

Die Tatsache, dass dem Mieter bereits gekündigt wurde, zeigt, dass zumindest der letzte Vermieter schon alles unternommen hat, was in seiner Macht steht. Leider darf er nicht selbst die Wohnung räumen, sondern muss dazu den Gerichtsprozess abwarten.

Euch ist jedoch nicht zu zumuten, dass ihr die Drohung mit Ermordung - mehrfach gegenüber unterschiedlichen Personen ausgesprochen -, so hinnehmen müßt und abwarten müsst, bis "es" tatsächlich passiert.

Fristlose Kündigung heisst aber auch:

1. Die neuerliche Drohung sofort bei der Polizei anzeigen

2. Die fristlose Kündigung durch einen Rechtsanwalt aussprechen lassen und in dem Schreiben wäre darauf hinzuweisen, dass der Mietausfall beim Verursacher einzutreiben wäre.

3. Sofortiger Auszug aus der Wohnung - aber wohin? Hotel?

4. Sofern ihr noch mehrere Tage oder gar Wochen bleibt, bedeutet das auch, dass die Drohung offenbar nicht so schlimm war, als dass man befürchtet, dass der Drohende seine Drohung in die Tat umsetzt. Deshalb muss jetzt schnell gehandelt werden.

Übrigens: Eine ähnlich veranlagte Mieterin hat bei uns auch mal eine andere Mietpartei auf diese Weise bedroht. Es erfolgte unsererseits die sofortige fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die "Fristlose" wurde dann unsererseits noch befördert, indem wir 100 € in bar angeboten haben, wenn sie innerhalb zwei Wochen ihre Sachen packt und verschwindet. Das ganze wurde dann noch schriftlich festgehalten und der Aufhebungsvertrag war fertig und die "Gute" in kurzer Zeit raus.

Danke für die Antwort!

Anzeige ist gemacht und wir haben auch ganz kurzfristig von einem befreundeten Immobilienverwalter Unterkunft.
Das heißt es würde nur ein paar Tage dauern alles auszuräumen.

@Scompert

Dann geh zu einem Rechtsanwalt, der das mit der fristlosen Kündigung korrekt macht. Sollte der Vermieter was dagegen haben, könnte er immer noch drei Monate Miete verlangen und um das zu vermeiden ist es sehr wichtig, dass der Rechtsanwalt von Anfang an, also auch schon bei der Kündigung, die Sache in die Hand bekommt. Er weiß am Ende auch, ob das mit der fristlosen Kündigung auch wirklich geht, denn was ich hier geschrieben habe, ist meine Einschätzung, aber nicht mein 100%iges Wissen, denn Recht ist recht dehnbar.

Sie können fristgerecht kündigen, dem Vermieter den Kündigugnsgrund als Hinweis auf die Nachbarmieter nennen, und die Zeit bis zum Ende des Mietverhältnisses dazu nutzen, sich eine Wohnung mit netten Nachbarn in einer angenehmen Umgebung zu suchen.

Das ist mir bewusst und war auch nicht meine Frage. Da wir sofort weg wollen!
Weil sich glaube ich niemand noch 3 Monate hier mit schlechtem Gefühl etc. Aufhalten will! Und wer weiß ob es bei Drohungen bleibt.

@Scompert

Sie können auf der Stelle Ihre Wohnung verlassen und woanders einziehen.

Die Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten ist dabei nicht verzichtbar.

Viel Glück bei der Wohnugnssuche!

Na dann! Ich war beim Experten und es geht sehr wohl fristlos.

@Scompert

Wofür ist denn ein solch irriger Experte im normalen Leben fachkompetent!?!

Der Streit, den Sie mit Dritten, nicht vertragsbeteilgiten führen, oder den Frust gegenüber Dritten, den Sie verspüren, reicht nicht dazu, einen zwischen Ihnen und dem Vermieter bestehenden Mietvertrag, auf den der Störer weder Einluß hat, noch an dem er selber vertraglich beteiligt wäre, fristlos zu kündigen.

Das Gefecht führen Sie mal brav mit Ihrem persönlichen Feind; Ihr Vermieters jedenfalls hat damit rein garnichts zu schaffen.

Folgen Sei dem sogenannten Experten, werden Sie kräftig Lehrgeld bezahlen, für das dann Ihr zitierter Experte nicht aufkommen wird.