fristlos Aushilfsjob kündigen aus gesundheitlichen Gründen?

5 Antworten

Ich könnte mir vorstellen, dass der Arbeitgeber dir sogar dankbar wäre ... denn eigentlich verzichtest du ja auf Gehalt. Du spielst im eigentlich in die Hand. 

Du könntest dich auch Krankschreiben lassen und dann normal kündigen. Sind gar keine Kündigungsfristen im Vertrag genannt oder etwas wegen Probezeit?

Warum verzichte ich dann auf Gehalt? 

Mir steht doch pro gearbeitet Stunde 8,50€ zu oder nicht? 

(8,50€ war mündlich vereinabrt) 

zu Fristen steht da gar nichts..

@Steuerzahler89

Als 450€ Jobber und bei unregelmäßigen Arbeitszeiten hast du ebenfalls grundsätzlich das Recht auf eine Entgeltfortzahlung. Dazu gab es bereits einige Gerichtsurteile. (BAG 26.6.2002, DB 02, 2439)

Demnach müsstest du die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat (der letzten zwölf Monate bezahlt bekommen). 

Ob dein Arbeitgeber das jedoch alles so direkt anerkennt ohne Beschwerden etc. kann ich dir natürlich nicht sagen. Also ist es dir überlassen, ob du auf deinem Recht bestehst, da die Kündigungszeit eh nicht sehr lang sein wird. 

Wenn Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, gelten die Kündigungsfristen aus dem § 622 Abs. 1 BGB. Deine Kündigungsfrist beträgt daher vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Lass Dir vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben. Du hast ein Recht auf Entgeltfortzahlung. Dein AG muss Dich während der Arbeitsunfähigkeit so bezahlen als hättest Du gearbeitet.

Es ist ein Irrtum, dass man im Minijob nur die gearbeiteten Stunden bezahlt bekommt. Wenn kein Arbeitsplan vorliegt, muss der AG Dir den Durchschnitt Deines bisherigen Verdienstes bezahlen.

Dein Arbeitgeber wird gerne bereit sein, Dich schnell gehen zu lassen. Ich vermute mal, er verzichtet auf die Kündigungsfrist, da er dann aus der Entgeltfortzahlung raus ist.

 Überlege Dir, was Du tun willst. Kündigen und noch Entgeltfortzahlung erhalten oder Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin.

Wenn du nach zwei Monaten mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommst, wird der Arbeitgeber froh sein, wenn du selbst kündigst.

Wenn du selber kündigst,  dann bekommst du eine drei monatige Sperre vom Arbeitsamt.  Feier so lange krank bis die dich kündigen. 

Sorry, welch ein Unsinn !

1. ist das ein Aushilfsjob und nicht der Hauptjob

2. wenn eine Bescheinigung vom Arzt vorliegt, dass er den Job nicht mehr machen kann, dann gäbe es auch beim Hauptjob keine Sperre

@Lumpazi77

Auch einen Aushilfsjob  darf man nicht kündigen und dann die Hand beim Amt aufhalten. 

@AntwortMarkus

Vom Amt war nie die Rede

Rede ganz offen mit Deinem Arbeitgeber !