Fristen im Schriftverkehr mit Anwalt

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Lieber Hanslauser;eine besch..., überaus emotionale Situation. Liegt bei mir Tausend Jahre zurück und ist doch noch präsent und kocht... Wenn Du mir erlaubst: Du mußt, wenn Du die Trennung nicht verhindern willst oder kannst, sehr bald an Dich und Deine finanzi- elle Zukunft denken. Das heißt nicht, daß Du dieses Ende toll finden mußt, aber es hat nun einmal auch die finanzielle Seite, die Dich Kopf und Kragen kosten kann - bis an das Ende Deiner Tage! Aus Beispiel1 ersehe ich den Versuch, viele Elemente der Scheidung, wenn diese denn schon seitens Deiner Frau endgültig ist, vor dem "schmutzigen Teil" in der Öffentlichkeit auseinander zu dividieren. Was Du jetzt brauchst, ist die Art guter Freund, die Dir keinen Honig ums Maul schmiert und Ja- Sager ist, son- dern Dir sachlich hilft, zu bewältigen ( wobei ich mich dann wundere, ob Du diese(n) Freund(in) hast, weil Du uns fragst...) und überhaupt sachlich zu erfassen. Sachlich ist m. E. das Schlüsselwort - ich war nicht dazu imstande. Zu Beispiel1: wenn Du keinen "Krieg" willst oder mal hören willst, was man Dir so anbieten will, solltest Du diese "Frist" annehmen. Wenn es die Scheidung werden soll, brauchst Du, so oder so, einen Anwalt! Das kann niemand selbst! Den nimmst Du gleich mit. Zu Beispiel2: bin ich mir nicht sicher, aber es wird wohl so sein, daß Du dazu verpflichtet bist. Die Frage ist aber, wann? Bei diesem Vorgespräch schon? Bei einer Verhandlung? Du siehst, Anwalt!!! Und vergiß nie: Deine Ehefrau kennt vermutlich bis ins Detail Deine Finanzen: Ausga- ben, Versicherungen, Miete, Nebenkosten, PKW, Telefon und Lebenskosten etc. !!!! Anwalt; bevor Du etwas preisgibst/ zugestehst, was nicht wirklich zwingend ist. Es kommt wohl auch darauf an, wie Du das ganze unerfreuliche Kapitel durchstehen und irgendwann zum Ende bringen willst: knallhart oder nerven- schonend ruhig! Mir hat der zweite Weg sehr gut getan; aber das mußt Du für Dich entscheiden! Kopf hoch und ruhig Blut.

Hallo,

und Danke für Deine hilfreichen Worte. Das ist sehr lieb von Dir dass Du Dir so viel Zeit genommen hast mir zu antworten.

Ich sehe schon klarer und Du hast Recht, es muss ein Anwalt her.

Vielen herzlichen Dank nochmal

Hanslauser

Die Frist würde ich unbedingt einhalten evtl. eine Fristverlängerung beantragen.

Wenn Du die Frist verstreichen lässt, dann wird der Anwalt u U. eine Auskunftklage wegen Unterhalt bei Gericht einreichen.

na ja, der Anwalt wird ja wohl noch geschrieben haben, was z.B. bei Fristablauf passiert oder ob er Dich in Verzug gesetzt hat.

Falls er Dich z.B. wegen der Auskunftserteilung mit dem Schreiben rechtswirksam in Verzug gesetzt haben, könnte nach erfolglosem Fristablauf Auskunftsklage eingereicht werden.

Aber, wenn Du z.B. selbst zu einem Anwalt gehen willst oder Du bald in Urlaub fährst, könntest Du das dem Anwalt auch in einem kurzen Schreiben mitteilen und die Frist ohne weiteres verlängern lassen.

Herzlichen Dank Euch Dreien,

Jetzt sehe ich klarer.

LG Hanslauser

Vielleicht kennt sich ja von Euch noch einer mit dem Zugewinn aus.

Ich habe das Grundstück auf dem mein Haus steht von meiner Mutter während meiner Ehe als "vorweggenommenes Erbe" 1975 erhalten. Ist mir schon klar, das ist mein Erbteil und fälltnicht in den Zugewinn. Aber wie wird bei der Scheidungsauseinandersetzung dieses Grundstück in Euro bewertet? Und ... wie wird der Zugewinn berechnet, das Haus ist 1977 gebaut worden. Ich bin alleineigentümer. Ich möchte meine Frau ausbezahlen und das Haus selbst weiter bewohnen. Das Haus ist Renovierungsbedürftig ,es wurde 34 Jahre lang nichts renoviert. Tilgen die Renovierungskosten den Zugewinn in einem gewissen Maße?

LG Hanslauser

@Hanslauser

also da sich Dein Zugewinn aus der Differenz Deines Vermögens zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags und der Heirat ergibt, mindern Renovierungskosten genau dann diesen, wenn die Ausgaben dafür vor dem Zeitpunkt der Scheidungseinreichung liegen, da sie dann das Endvermögen mindern.

Selbstverständlich sind sie bindend. Lässt du die Frist fruchtlos verstreichen, kann und wird er sofort eine kostenträchtige Klage erheben - also melde dich rechtzeitig vorher, wenn du dem nicht fristgerecht nachkommen kannst oder füge Teilunterlagen bei mit dem Hinweis, wann der Rest kommt :-)

Ob du dem Scheidungsantrag zustimmst oder nicht, hängt davon ab, ob Versorgungsausgleich zu erwarten oder zu zahlen ist (Rentenanwartschaften).

Bei einer streitigen Scheidung zahlst du 2 Jahre weniger oder mehr Rentenpunkte :-O

G imager761