Fristen bei Hausverkauf nach Zwangsversteigerung

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Haus gehört nach abgeschlossener Zwangsversteigerung Dir. Du kannst damit machen, was immer Du willst. Eine Wartefrist für einen Verkauf gibt es nicht.

Du mußt lediglich, aber das ist bei jedem Immobilienverkauf so, die Spekulationsfrist von 10 Jahren beachten. D. h. wenn zwischen Kauf (hier Ersteigerung) und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen, mußt Du den Gewinn versteuern.

Er muß nur den Spekulationsgewinn versteuern.

Wenn jemand ein Haus ersteigert hat, geht es in dessen Besitz über. Über seinen Besitz kann man frei verfügen und dementsprechend auch wieder verkaufen.