Fristen bei Hausverkauf nach Zwangsversteigerung
Hallo, nochmal eine Frage: Wenn ein Haus ersteigert wird, gibt es doch sicher vom Gesetz her Fristen, in denen das Haus vom Ersteigerer nicht wieder verkauft werden darf. Oder? Danke für Eure Antworten
3 Antworten
Das Haus gehört nach abgeschlossener Zwangsversteigerung Dir. Du kannst damit machen, was immer Du willst. Eine Wartefrist für einen Verkauf gibt es nicht.
Du mußt lediglich, aber das ist bei jedem Immobilienverkauf so, die Spekulationsfrist von 10 Jahren beachten. D. h. wenn zwischen Kauf (hier Ersteigerung) und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen, mußt Du den Gewinn versteuern.
Er muß nur den Spekulationsgewinn versteuern.
Wenn jemand ein Haus ersteigert hat, geht es in dessen Besitz über. Über seinen Besitz kann man frei verfügen und dementsprechend auch wieder verkaufen.