Freundin zieht ein, muss der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt werden?

17 Antworten

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Der Vermieter muss informiert werden und einverstanden sein (vgl. § 540 BGB).

Ansonsten riskierst Du eine Abmahnung seitens des Vermieters und in Folge ggf. die Kündigung.

danke für den §

@fragebogen

"...und einverstanden sein" Nicht unbedingt. Den Zuzug von Lebenspartnern darf er nicht verbieten.

@anitari

Gesetz gelesen?

@anitari

hallo anitari, insofern hast du recht, wenn du lebenspartnerin schreibst, eine freundin ist aber noch keine solche. es ist aber trotzdem reine formsache, die aber vom gesetz so vorgegeben ist.

Der Vermieter muß informiert werden, da es mit Sicherheit Nebenkosten gibt, die personenabhängig berechnet werden (z.B. Müll). - Außerdem hat er als Eigentümer der Wohnung natürlich ein Anrecht darauf, zu wissen, wer seine Wohnung nutzt.

Wenn die Wohnung ausreichend groß ist (objektiv, nicht nach Eurem subjektiven Empfinden), kann der Vermieter ansonsten nichts dagegen sagen.

ja die is groß genug wohnen ja auch familien dort auf selber m² anzahl, das dürfte nicht das problem sein.

Wenn eure Nebenkosten pro Person angerechnet werden, muß du deine Freundin anmelden beim Vermieter.

Wenn dein Haushalt komplett getrennt abgerechnet wird, kann ihm das eigentlich egal sein.

Außer deine Wohnung ist zu klein um dort zu zweit zu wohnen, dann kann er es auch verbieten.

Sag ich ja...

Das mußt Du ihm auf jeden Fall sagen, denn so etwas bedarf der Zustimmung Deines Vermieters, auch wegen der Nebenkosten. An Deiner Stelle würde ich den Mietvertrag auf jeden Fall auf Euch Beide umschreiben lassen. Man weis ja nie, was kommt.

Einen Mietvertrag auf beide abzuschließen birgt aber wieder die Gefahr, dass bei einer Trennung auch beide diesen Vertrag wieder kündigen müssen.

Und da gibts manchmal Ärger.

@ReinerUnsinn

Kann so oder so sein. Es kann ja auch einer die Wohnung behalten. Wenn der MV nur auf eine Person läuft, kann es bei einer Trennung auch so sein, dass sich einer verzieht und der andere auf den ganzen Kosten, was die Wohnung betreffen, sitzen bleibt. Aber es muß jeder selbst wissen, wie er es am besten für sich macht.

Der Zuzug einer weiteren Person in die Wohnung sollte dem Vermieter gemeldet werden. Schon aus reiner Höflichkeit.

Höflichkeit hin Höflichkeit her.

Bei personenabhängiger Abrechnung ist das sehr Wichtig. Achtung! Nachbarn können sehr aufmerksam sein.

Auch wenn nach Verbrauch (sprich über eigene Zähler) abgerechnet wird, ist es ratsam dem Vermieter den Zuzug zu melden und gleichzeitig, von sich aus, die NK zu erhöhen. So kann z. B. der Wasserverbrauch für eine Person im Jahr mit ca. 200 € zu buche schlagen. Das Geschrei bei der Abrechnung ist dann erfahrunggemäß groß.