Freundin zieht aus Mietswohnung nicht aus

9 Antworten

Wir haben drei Personen mit insgesamt zwei Verträgen, Du als Mieter mit dem Vermieter und Du als Untervermieter mit der "Freundin", jeweils einen Mietvertrag.

  1. Was machen: Miete einklagen und wenn sich der Mietrückstand aufstaut, außerordentlich kündigen.

  2. Mietverhältnis mit Freundin kündigen.

  3. Probleme kannst Du mit dem Vermieter bekommen, wenn

    • Du ohne seine Erlaubnis untervermietet hast
    • die Schlösser gegen den Vertrag mit ihm ausgetauscht worden sind.

Das nächste Mal: Die Freundin rausschmeißen.

Aber ich kann Sie jetzt nicht einfach so rausschmeißen?

@marcel07112

Du brauchst einen Kündigungsgrund, da Du mit ihr einen Vertrag gemacht hast. Hast Du die Miete schon mal von ihr schriftlich eingemahnt mit Fristsetzung?

@marcel07112

Da Du Dich wegen der Kündigungen und der Klage ohnehin an einen Rechtsanwalt wenden mußt, kannst Du Dich erkundigen, ob das Nichteinhalten von "ihrem" Teil des Vertrages (die hälftige Mietzahlung) nicht den ganzen Vertrag unwirksam macht. Denn wenn das bestätigt wird und obendrein der Vermieter sagt, er hätte diese "Untervermietung" ohnehin nicht genehmigt, dann bist Du allein der rechtmäßige Mieter und kannst "sie" jederzeit rausschmeißen!

@nobytree

Ja habe ich angemahnt, der Vertrag mit ihr gilt ja nur bis zum 01.09.2014 bis da läuft mein Vertrag noch da ich ja gleich gekündigt habe, aber was nun wenn Sie dann auch nicht auszieht?

@Daoga

In dem Vertrag den ich mit Ihr gemacht habe, steht nur das sie für die 3 Monate was zu zahlen hat, jedoch nicht wann. Sie sagt ich bekomme es erst zu ende der Mietzeit,

@Daoga

So leicht dann doch nicht. Die Nichtzahlung führt nicht zur Unwirksamkeit, sondern zur Möglichkeit der Kündigung. Die fehlende Genehmigung rechtfertigt für den Vermieter, aber nicht für ihn, sie rauszuschmeißen.

@marcel07112

Okay, habe ich verstanden. Wenn sie nicht auszieht, wird der Vermieter sie rausschmeißen. Verlief die Weitervermietung ohne seine Genehmigung, kann er Schadensersatz (Vollstreckungskosten, die neuen Schlösser wohl sowieso) von ihm verlangen.

@marcel07112

1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. § 556b BGB

Mietvertrag läuft nur auf meinen Namen. Habe einen Vertrag mit Ihr gemacht, dass Sie bis zum Mietende hier weiter wohnen darf und ich ihr die Wohnung überlasse, Sie aber dafür die die Hälfte der Miete bezahlt, was Sie nun aber nicht tut.

Miete zahlen muss sie, wenn sie mit der 2. Miete im Rückstand ist, kannst Du ihr fristlos kündigen.

Auch die Schlösser wurden ausgetauscht so das ich nicht mehr in die Wohnung kann, jetzt die Frage was kann ich machen

Sie durfte die Schlösser tauschen, da Du die rechte an der Wohnung abgetreten hast.

und was kann es noch für Probleme geben?

Oh, so einiges.

  • Dein Vermieter kann Dir viel Ärger machen, z.B. bist Du ihm gegenüber verpflichtet die Miete zu zahlen.

  • Wenn die Untervermietung nicht mit ihm abgesprochen war, kann es auch Ärger bedeuten.

  • Zieht Deine Mieterin zum Ende Deiner Kündigungsfrist nicht aus, so wirst Du Ärger mit Deinem Vermieter bekommen.

MfG

Johnny

Da musst du wohl definitiv zum Anwalt. In so einer Situation kann man nur was falsch machen.

Mietvertrag läuft nur auf meinen Namen.

Dann ist dieser auch ganz einfach zu kündigen. Kündigen Sie den Vertrag teilen es aber fairnisshalber der EX mit. Wenn Sie selber nicht mehr in ihre Wohnung kommen rufen Sie die Polizei.Dann wird ihnen geholfen.

kündige die wohnung bei deinem vermieter!

du kannst auch die polizei einschalten! es ist deine wohnung! sie muss dich rein lassen!

Wohnung ist schon gekündigt. Polizei sagt es ist eine Zivilangelegenheit ich soll zum Rechtsanwalt gehen.

Wenn die Polizei dies sagt, was bitte fragst du dann hier. Geh zu einem Rechtsanwalt.

@roadrunner1950

Es ging darum was auf mich noch zukommen kann, zb. wenn sie auch nach der vereinbarten Zeit nicht auszieht.