Freundin will zu mir ziehen.. geht das?

6 Antworten

Sie kann bei euch einziehen wenn es ihre erziehungsberechtigten(Eltern) erlauben weil sie noch minderjährig ist.

Hey'ho Ich (17) wohne noch bei meinen Eltern (hartz4 da Umschulung) und meine Freundin (16) will zu uns in die Wohnung ziehen (Eltern haben getrenntes Sorgerecht)! Sie will bei ihrer Mum ausziehen, da sie nich mit ihr klar kommt und es Probleme gibt! Meine Frage ist: kann sie ohne weiteres bei meiner Familie und mir einziehen oder hat das Gesetz was dagegen?
Ja das Gesetz hat in der Regel was dagegen.Die Eltern haben das Aufenthaltbestimmungsrecht.

Nur wenn der Sorgeberechtigte einverstanden ist, darf die Freundin bei Euch wohnen.

Ist die Freundin der Meinung dass es zu Hause nicht mehr geht, muss sie sich an das Jugendamt wenden.

unter Umständen könnte das Jobcenter so argumentieren:

Durch den Einzug Deiner Freundin, die nicht zu eurer Bedarfsgemeinschaft gehört, ändert sich die Wohnsitutation.

Es wird nur noch 3/4 der Miete & Nebenkosten übernommen (für Deine Eltern & Dich), das fehlende 1/4 muss Deine Freundin bezahlen. Und zwar vom Unterhalt, den sie von ihren Eltern bekommen müsste, wenn diese dem Umzug zustimmen sollten.

Wenn ihre Eltern zustimmen ja. Aber so wie es mir erscheint ist es für euch beide kein gutes Umfeld, würde mir eine eigene Wohnung nur für euch 2 suchen :)

Aha, und wer bezahlt dann die Miete?

@Sonnenstern811

Der Staat, wenn er schon Hartz4 bezieht ;)

Solange alle Beteiligten damit einverstanden sind, gibts damit kein Problem. Ihre Mutter kann ihr das allerdings verbieten solange sie noch nicht 18 ist.