Freundin will mich verklagen wegen geliehenem Geld?

4 Antworten

Du hast, Sie hat. Er Sie es hat. Wir haben.Ihr habt. Sie haben.

Meine Antwort basiert auf deutschem Recht. Ich gehe davon aus, dass es anwendbar ist.

Wenn es zwei gegenseitige Ansprüche, jeweils in Höhe von 250€ gibt, dann kannst du aufrechnen. Dann werden die Schulden verrechnet und ihr seid beide bei 0€. Schreib ihr einfach, dass ihr beide Forderungen verrechnet und sich die Sache damit erledigt hat.

Sollte sie danach immer noch was von dir wollen, dann muss sie den Betrag einklagen und hierfür erst einmal in Vorleistung gehen.

Die kanadischen Gesetze kenne ich in dem Fall nicht aber zu mindestens nach deutschem Recht könnte sie da nichts machen, da sie dir noch Geld schuldet kannst du den Betrag einbehalten zuzüglich angefallener Zinsen (sofern welche ausgemacht wurden) und abzüglich der Zinsen die sie verlangte

??? Klingt alles ziemlich verquer. Wenn ihr die Forderungen verrechnet, bleibt 0. Gibt nichts zu klagen.