Ich und meiner Freundin wohnen bei meinen Eltern und brauchen eine Wohnung. Was steht uns zu, damit wir eine eigene Wohnung bekommen?

12 Antworten

Generell sind die Eltern während der Schule, Ausbildung oder Studiums für ihre Kinder unterhaltspflichtig.

Zieht das volljährige Kind nun aus, beträgt der monatliche Lebensbedarf (laut OLG-Rechtssprechung) 670,-€ monatlich. Das Einkommen des Kindes, also Ausbildungslohn, Dein Schüler-Bafög, Einkünfte aus Nebenjobs, sowie das Kindergeld wird hier in voller Höhe angerechnet, so daß Euer Unterhaltsanspruch gegenüber Eure Eltern auch gegen Null tendieren kann. Als Auszubildender hat man keinen Anspruch auf Wohngeld, aber evtl. auf BAB.

Danke

Aha, dumme Kommentare...OK, hier kommt einer: Eure Eltern sind bis zu eurem 25. Lebensjahr verpflichtet, euch finanziell zu unterstützen. Tun sie es nicht, dann solltet ihr schauen, ob ihr noch einen Nebenverdienst bekommt. Warum soll die Allgemeinheit dafür aufkommen, wenn ihr nicht mit den Eltern klar kommt. Außerdem wußtest du auch vorher, dass es eng wird, wenn ihr zusammen zieht. Wenn man sich keine Wohnung finanziell leisten kann, kann man eben nicht ausziehen.

Ich lese mir jetzt nicht alle antworten durch, weil mir das einfach zuviel ist. Du alleine verdienst doch schon 741€, wenn ich das richtig lese. Und da deine Freundin in ihrer Ausbildung wahrscheinlich ca. 600-700€. Also habt ihr zu Zweit 1300€ Mindestens zur verfügung. Eine Wohnung für euch zwei solltet ihr mit 600€ Warm locker hinkommen. Und eure eltern bekommen auch euer Kindergeld. Sprecht mit ihnen un es sind pro kopf mindesten 184€ mehr also habt ihr mit abzug von Warmmiete ca 1100. Wenn das nicht reicht weiß ich auch nicht weiter. Ich bin imoment auch am planen, wegen meiner Ausbildung. Ich komme mit kindergeld, nebenjob, etc auf 800€ Und das wird auch reichen müssen. #elfenkind

An weiteren Sozialleistungen (neben dem BAföG) steht euch nichts zu, da ihr von diesen wegen eurer Ausbildung ausgeschlossen seid. Ihr habt Unterhaltsansprüche gegenüber euren Eltern. Diese muss mindestens in Höhe des Kindergeldes erfüllt werden, anderenfalls könnt ihr nach § 74 EStG einen Überleitungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen.

Ihr bekommt keine Stütze. Unterstützung vom Staat ist glaub ich erst mit 27 möglich. (GLAUBE ich!) Solange Kindergeld oder Unterhalt bezahlt wird, geht da gar nichts.. Es sei denn, das Verhältnis zu den Eltern ist zerrüttet, gefährlich für sich etc.