Freundin in meiner Wohnung dazu anmelden.

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Du bist berechtigter Mieter (übrigens im Zweifelsfalle immer der, der anhaltend die Miete zahlt), zudem ist die Wohnung von dir eingerichtet. Damit kann sie zunächst keinen Anspruch vor dir auf die Wohnung anmelden. Wenn sie zuzieht in die Mietwohnung ist hiervon ohnehin der Vermieter zu unterrichten (nicht etwa um Zustimmung anzufragen!). Allein wenn in der Person des/r Zuziehenden ein wichtiger Ablehnungsgrund zu sehen wäre, könnte der Vermieter sein Veto hierzu anmelden. Setzt man die Beziehung im Sinne einer Lebensgemeinschaft bzw. eheähnlichen Gemeinschaft fort, so erlangt deine Freundin - jedenfalls dem Gesetz nach noch kein bleibendes Wohnrecht (wird noch nicht automatisch zum Mieter in diesem Mietvertragsverhältnis), erst mit der Eheschließung. Dann wird sie Mieter im Vertrag - und zwar auch ohne gesonderte Erwähnung hierin, sozusagen Kraft des Ehestandes. Ist eine solche Verbindung nicht vorgesehen und soll dennoch für den Fall der Fäll so vorgesorgt werde, daß wahlweise auch sie dann in dieser Wohnung als Mietrin verbleiben könnte, so solltet ihr sie ausdrücklich mit in den bestehenden Vertrag aufnehmen. Das hat für den Vermieter den Vorteil (wie übrigens auch bei Eheleuten), daß er sich immer beim gerade wirtschaftlich gesunden Mieter gütlich halten kann zur gesamten Miete für die Wohnung. Mit zwei Haftern hat er immerhin das Risiko des Mietzahlungsausfalls schin mal halbiert.

Wenn es eine Mietwohnung ist, muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

Wenn es sich um die Lebenspartnerin handelt, darf er die Zustimmung nicht verweigern.

Solange sie nicht im Mietvertrag steht, hat sie auch kein Recht auf die Wohnung.

Grundsätzlich behält jeder sein Eigentum.

Es ist daher sinnvoll, wenn zwei zusammen wohnen, dass man die Rechnungen aufbewahrt, entweder für den einzelnen Einkauf oder für gemeinsame Anschaffungen.

Gemeinsame Anschaffungen lösen dann natürlich aus, dass bei einer Trennung über den anteiligen Kostenersatz zu reden ist.

"Gibt es einen Zeitraum nachdem sie bei einer Trennung das gleiche Recht auf meine Wohnung hätte?" Nein, hat sie nicht.

Die Einrichtung ist und bleibt Dein Eigentum.

Es gibt 2 Möglichkeiten. 1. Einfach einziehen beim Vermieter melden wegen der Nebenkosten, Mietvertrag nicht ändern, dann bleibst du alleiniger Mieter. 2. Als Untermieter anmelden - ist nicht so gut. Schau vorsichtshalber im Mietrecht - Google - nach.

wenn du im mietvertrag nur eingetragen bist, muss sie ausziehen. es zählt nur für den vermieter der der im vertrag steht.

bei den möbel ist es eigentlich so, das jeder bei der trennung behält, was er mitgebracht hat.

wenn du alle möbel besitzt, zieht sie also nur mit ihren klamotten aus. bei gemeinsamn gekauften dingen, müsst ihr teilen.

"es zählt nur für den vermieter der der im vertrag steht." Nicht ganz richtig. Für manche Posten der NK kann es sein das die Anzahl der Personen, die in Wohnung wohnen, entscheident ist.