Freundin hat Handy in den Fluss gestoßen: Zahlt die Haftpflichtversicherung?

10 Antworten

Das Problem ist, dass das Handy weg ist. Du kannst überhaupt nichts beweisen. Du hast zwar gesagt, dass die erstmal beweisen müssen, dass das Handy nicht in den Fluss gefallen wäre. Das Problem ist nur, dass du etwas von ihnen möchtest und nicht sie etwas von dir. Und bevor die nicht sicher wissen, was mit deinem Handy passiert ist, werden die wahrscheinlich auch nichts zahlen. Da könnte ja jeder kommen.

Solche Geschichten sind immer schwierig. Eben weil nix da ist, was man vorzeigen kann.

Deine Freundin  kanntda nicht mehr machen, als den Schaden, genauso wie er passiert ist, zu melden.

Irgendwelche Ängste über Versicherungsbetrug musst du nur dann haben, wenn an der Geschichte, die du erzählst, etwas nicht stimmt.

Tatsache ist aber, dass dir deine Freundin den Schaden ja zahlen muss. Egal, ob da eine Versicherung was zahlt oder nicht. Vorausgesetzt natürlich, sie war wirklich Schuld daran, dass das Handy in den Fluss gefallen ist. Deiner Schilderung nach, sollte es aber so sein.

Warst hingegen du selber Schuld daran, dass das Handy in den Fluss gefallen ist, dann bleibst du auf dem Schaden sitzen. Zumindest über die Haftpflcihtversicherung. Eine sog. "Handyversicherung" könnte da evtl. einspringen.

lieber yuppieyuppie..., liebe Jung..., mein Rat: wenn es so passsiert
ist, wie du es und auch deine Freundin so bestätigt, (ohne
Falschaussage), muß die Haftpflicht deiner Freundin bezahlen; wenn du
dir aber nicht sicher bist, daß du oder deine Freundin unterschiedlich
Angaben zum Schadenfall mach(s)t, ...dann handele dir ieber keine
Anzeige  wegen Versicherungsbetrug eines läppischen Handys ein;

...aber nochma...wenn es so war, wie du hier schilderst und ihr beide ja das so schriftlich bei der Haftpflicht deiner Freundin übereinstimmend
einreicht, ist der Versicherer in der Zahlungspflicht; du solltest aber
am besten deinen Kaufbeleg haben und/oder vlt. auch noch Foto(s) von
deinem Handy...dann viel Erfolg, alles Gute, liebe Grüße aus Köln

das wird schwierig. erstens hast du kein telefon mehr, um nachweisen zu können, wie viel es mal wert war, dass es tatsächlich im fluss gelandet ist, oder nicht doch verkauft wurde etc. außerdem stellt sich hier die frage, ob nicht grobe fahrlässigkeit vorlag.

ihr solltet den ganzen vorfall mal dem versicherungsvertreter vortragen. versprechen kann ich aber nichts. außer dass ihr klare verhältnisse habt.

lg, Anna

Normal zahlt sie auch.Wenn das Handy aber nur Tauchen ist und wieder auftaucht,kann man dies über die emei schnell feststellen.

Nein, das Handy ist verschwunden.