Freundin Grundschuld eintragen?

3 Antworten

Kabbes69 hat zunächst völlig recht. Die Eintragung einer Grundschuld ist das geringste Problem. Aber was ist, wenn deine Freundin und du Krach bekommt? Was ist, wenn die Erben die Wohnung nicht verkaufen, sondern behalten und vermieten oder selbst beziehen wollen?

Wenn deine Freundin in drei Monaten oder dreißig Jahren die Zwangsversteigerung einleiten möchte, ist das zwar möglich, aber da keine persönliche Forderung dahinter steht, zumindest risikobehaftet. Ich als Erbe würde mich - mit nicht geringen Erfolgsaussichten - dagegen wehren.

Darf ich das Kind beim Namen nennen? Du willst deiner Freundin nach deinem Tod Geld zukommen lassen und die Erbschaftssteuer umgehen. So einfach geht das leider nicht.

An wen denn sonst? Ein Notar wird nur ein "legales" Geschäft beurkunden. Alles andere wäre ja Geldwäsche.

ok

Du bist Eigentümer und willst die Freundin finanziell absichern.

Eine Grundschuld ist natürlich eine Möglichkeit. Nur wie sieht dann die Gegenleistung aus? Mit der Grundschuld zu Lebzeiten: könnte die Freundin unter Umständen bereits die Zwangsversteigerung beantragen.

Was geschieht, wenn deine Erben die Wohnung nicht verkaufen, sondern vermieten?

Hier solltest du dich mit deinem Plan am besten vorher von einem Anwalt beraten lassen. Der Notar würde nur beurkunden was du ihm vorgibst: ob dann zwingend das Ergebnis so ist, wie du dir das vorgestellt hattest?