Freundin arbeiten immer morgens & abends

2 Antworten

Nein so eine Einteilung verstösst gegen § 5 ArbZG

1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Also dürfte deine Freundin nicht vor 9:00 Uhr wieder arbeiten, wenn sie bis 23:00 Uhr gearbeitet hat.

Die Aufteilung der Schicht ist im Zuge der Ausbildung zumutbar, wenn sicher gestellt ist das ihr für sie wichtige Arbeitsabläufe gezeigt werden.

ich glaub das 1 Wochenende im Monat frei sein muss, ansonsten die arbeitszeiten nunja im Hotel ist das halt so das man 2x am tag arbeiten geht aber das auch nicht jeden tag kann ich mir nicht vorstellen, sie soll einfach sagen das sie mal andere schichten braucht.