Freund zieht bei mir ein - Untermieter?
Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt: Freundin ist nach 10 Jahren weg und ich sitz allein in der Bude. Ich will nicht ausziehen aber hab zuviel Platz.
Ich möchte jemanden einziehen lassen, WG oder Zweckgemeinschaft, wie mans nimmt. Muss ich den Vermieter informieren wenn ich weiter der Hauptmieter bleibe und damit natürlich auch alle Rechte und Pflichten sowie die Verantwortung trage?
Und was sollte ich in einem Vertrag mit dem Freund festhalten?
Gruß
9 Antworten
- War deine Exfreundin ebenfalls Mieterin im gemeinsamen Mietvertrag oder 2. hattest du den Mietvertrag allein mit dem Vermieter geschlossen?
Die beabsichtigte Untervermietung ist im ersten Fall nur möglich, wenn deine Ex wirksam aus dem aktuellen MV entlassen wurde.
Im 2. Fall kannst du einen normalen UMV mit deinem Freund oder anderen abschließen, wenn der Vermieter der Untervermietung schriftlich zugestimmt hat.
Beachte, dass der Vermieter seine Zustimmung von einem Untervermietungszuschlag zu deiner Miete abhängig machen kann.
Das kannst du nicht einfach so machen.
Alles mit dem Vermieter klären und dann einen neuen Mietvertrag.
Bloß keinen neuen Mietvertrag.
Möbliert untervermieten, denn das reduziert auch noch die Kündigungsfrist drastisch.
"Muss ich den Vermieter informieren "
Nicht nur informieren. Du brauchst das Einverständnis
Der Vermieter ist zu benachrichtigen und muß dem zustimmen. Der Freund wäre ja bei Dir ein Untermieter, also muß im Vertrag festgelegt werden, welche Verpflichtungen er Dir gegenüber übernimmt in Bezug auf Mietkosten, Stromanteil usw.
Mal dumm gefragt: Wenn der "Freund" der neue Lebenspartner wäre, was dann?
Ändert nichts an der Sache!
Es wäre nichts Anderes. Auch dafür bedarf es der Zustimmung des Vermieters.
Der Vermieter ist zu benachrichtigen
Das reicht nicht, es muss um Zustimmung gebeten werden, auch wenn ein berechtigter Grund zur Untervermietung gegeben ist.
Daß der Vermieter zustimmen muß, steht doch auch in meiner Antwort!
Zuvor muss er um Zustimmung gebeten werden ...
Ich verstehe nicht, was Du hier meinst, ohne Zustimmung des Vermieters kann der Mieter das Mietverhältnis nicht ändern und irgend jemand auf Dauer mit einziehen lassen, es sollte auch zwischen Vermieter und Mieter alles in einem neuen Mietvertrag festgelegt werden. ehe der Mieter mit dem Untermieter einen Vertrag abschließt. Ohne Zustimmung des Vermieters geht hier gar nichts.
Für eine Untervermietung ist immer zwingend die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ohne diese läge eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor auf Grund derer der Vermieter den Mietvertrag kündigen könnte/dürfte. Allerdings haben Mieter in vielen Fällen Anspruch auf Zustimmung. Trotzdem muss diese beantragt werden.
Eine Änderung des Mietvertrages hinsichtlich der Erlaubnis zur Untervermietung ist unnötig und keinesfalls ein Erfordernis. Der Mietvertrag bleibt wie er abgeschlossen wurde.
Der Mieter ist für die Wohnungsgeberbestätigung für seinen Untermieter verantwortlich die dieser dann bei seiner Anmeldung dem EMA vorzulegen hat.
Vermieter fragen, ob Untervermietung grundsätzlich erlaubt ist. (Unabhängig davon, wer jemals Dein Untermieter wird.)
Zimmer, das vermietet werden soll größtenteils möblieren. Das reduziert die Kündigungsfrist auf max. 6 Wochen (Monatsmitte zu Monatsende ist immer möglich). Bedenke: Wer jetzt Freund ist, muss nicht Freund bleiben, erst recht, wenn man in einer Wohnung haust. Da stören plötzlich Dinge, von denen man beim Freund noch nicht einmaß wußte, dass es sie gibt. (Z. B. das Gebiss am Waschbeckenrand, extrem gesprochen)
Standarduntermietvertrag machen, in dem geregelt ist, wieviel ein Untermieter pauschal für Betriebskosten, Strom und Internetmitbenutzung bezahlt. Anpassung, wenn sich an den Kostenansätzen gravierende Änderunen ergeben. Die Anpassungen sind möglich, weil man immer die Kündigungsmöglichkeit auf Eigenbedarf hat.
Warum einen neuen Mietvertrag?