"Freund" schuldet mir Geld. Hätte eine Anzeige Erfolg?

19 Antworten

Hallo,

Weil man im Leben öfter mal Geld verleiht musst du das nächste Mal dir eine kurze schriftl. Erklärung unterzeichnen lassen: "Hiermit erkläre ich XY, dass ich mir von Hanna 150,00 € geliehen habe." Wenn du das hast kannst du bei einem Inkasso Unternehmen anrufen (z.B. coeo Inkasso), den Wish übersenden und die treiben die Forderung ein. Das ist ein seriösen Inkasso Unternehmen also kein Russeninkasso. Weil das Inkasso Unternehmen Kosten hat das Geld einzutreiben bekommst du nicht den ganzen Betrag zurück. Manchmal kannst du die Forderung nur an das Inkasso Unternehmen ganz verschenken, aber das ist besser als den Schuldner ungestraft davon kommen zu lassen.

Häufig reicht es schon per mail damit zu drohen.

Mit freundlichen Grüßen

MaxMustermueller

Hallo,

was willst Du anzeigen? Unterschlagung, das wird schwer zu beweisen sein. Versuche es doch im Zuge des beschleunigten Mahnverfahrens. Du setzt dem Schuldner (deinem Kumpel) eine Frist bis wann er zu zahlen hat, wird diese Frist nicht eingehalten gibst Du die Sachen ans Mahngericht weiter. Dann erhält der Gläubiger Post vom Mahngericht widerspricht er dann der Forderung geht es automatisch vor Gericht weiter. Hier musst Du dann ausführlicher Erläutern wie Du auf den Betrag kommst und das Schuldverhältnis begründen.

Grüße

mag ein wenig davon abhängen,für WAS die Kaution war.

Wenn er schon die Versicherung an Eides Statt abgegeben hat also mittellos ist,würde mich nur meine "RAngfolge"als Schuldner interessieren.

Du hast ja einen BEweis mit der Quittung.

205Euronen sind nicht wenig GEld,widerum keine mehr-Tausend. Traurig,dass der Typ Dich erst gelinkt und zugelullt hat und sich jetzt nicht mehr meldet.

Ich weiss nicht,ob Anzeige oder Anwalt den AUfwand rechtfertigt für DIESE Summe.

Vermutlich würde ich mich eine WEile noch über mein Vertrauen ärgern,dass ich dem FAlschen geschenkt hätte-und den Verlust abschreiben.

Mag sein,es kommt noch Mehr Ärger und KOsten nach,wenn Du ans Schulden-eintreiben gehst. Und wenn der Bankrott sein sollte,hast Du eh schlechte Karten..sorry :-(.

Schreibe ihm eine Mahnung mit Fristsetzung. Lässt er die Frist verstreichen, holst Du Dir beim Amtsgericht oder im Schreibwarenladen ein Formular für das Mahnverfahren, füllst alles aus und schickst es an die auf dem Formular angegebene Adresse mitsamt dem Beleg. So wird dem Schuldner amtlicherseits Druck gemacht. Der Schuldner hat den geschuldeten Betrag plus die Gerichtsgebühren zu tragen, Dich kostet die Sache nur den Kaufpreis des Formulars.

Vorsicht, wenn der Schulder Widerspruch einlegt, dann muss der Gläubiger den Klageweg beschreiten und das Kostenrisiko trägt der Gläubiger. Also auch ein Gerichtlicher Mahnbescheid beinhaltet ein gewisses Kostenrisiko. Ich persönlich würde allerdings auch eine Gerichtlichen Mahnbescheid schicken trotz des Kostenrisikos, den oft geben die Schuldner dann klien bei.

Du kannst ihn allerhöchstens dann anzeigen, wenn du beweisen kannst, dass dein Kumpel es von vornherein geplant hat, dir das Geld nie zurück zuzahlen. Dies zu beweise ist sehr schwer. Das nennt man dann Eingehungsbetrug. Ansonsten haste schlechte Karten. Ist ne reine zivirechtliche Angelegenheit.