Freund schuldet Geld?

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Es lohnt sich nur, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt übernimmt. Dazu einfach die Versicherung kontaktieren, wird das übernommen, kannst du sorgenlos zum Anwalt gehen.

keine Rechtsschutzversicherung würde Anwaltskosten übernehmen die höher sind als der Streitwert.

@jofischi

Wenn Sie keine Ahnung haben, dann sollten Sie hier nichts schreiben.

Ihr Kommentar ist unsinnig und falsch.

Wenn das viel Geld für dich ist, solltest du es nicht verleihen.

Und den Stress und die Zeit die man investiert um das Geld evtl. zurück zu bekommen ist es meiner Meinung nach nicht wert.

Du weißt jetzt was du von diesem "Freund" zu halten hast.

An deiner Stelle würde ich es als Lehrgeld abhaken.

Ich stecke in der gleichen Situation.Ich habe einem sogenannten guten Freund mit 180 Euro ausgeholfen.Er verspricht mir seit August 2015 das ich es zu Anfang des Monats zurück bekomme.Ich warte leider immer noch und renne dem hinterher.Ständig vertröstet der mich,lügt mich immer an, dass er kein Geld bekommen hat (Hartz4).Ich bin sowas von Enttäuscht das ich mir die Mühe gar nicht mehr mache.Für mich steht fest damit ich meine Ruhe habe,dass er das Geld behalten soll.Werde es nie zurück bekommen.Ich nehme es als Lehrgeld und als Lehre für das nächste mal falls ein FREUND nochmal nach Geld fragen sollte.Beim nächsten mal lasse ich es nicht mehr dazu kommen so viel geld zu verleihen,außer ich weiß das derjenige sein Schuld auch begleichen kann.

@Hiesfelderjung

So siehts aus, war auch schon in der selben Situation.

Habe damals einem "guten Freund" meinen alten Roller "verkauft"

ich wollte 300 € für das Ding, er hat 100,- angezahlt und ihn mitgenommen. Das war schon ein Freundschaftspreis.

Kohle weg - Roller weg.

(Er wird ihn dann weiterverkauft haben)

Japp und das wars dann.

Seitdem leihe ich nurnoch Geld, wenn ich wirklich weiß, dass ich demjenigen vertrauen kann.

Jeder muss im Leben Lehrgeld zahlen, manche mehr - manchen weniger ;)

Rechtsschutz bringt dir nix. Du hast meist eine selbstbeteiligung von mehreren 100 euro.

Das Mahnverfahren wird dich mehr kosten als die 50€ die er dir schuldet. Das Geld musst du erst einmal vorstrecken.

Wenn er dann nicht zahlt: Vollstreckungsbescheid kostet auch wieder.

Gerichtsvollzieher beauftragen: kostet auch wieder.

Dann hast du am Ende 300€ ausgegeben in Vorleistung, die muss dein Kumpel dann zusätzlich zu den 50€ bezahlen und wenn er das nicht kann, dann wird gepfändet - wenn er dann was hat.

Also wegen 50€ würde ich das nicht auf mich nehmen. Ich würde ihm nie wieder was geben, ihm auch keinen Gefallen mehr tun und ihn vielleicht sogar absägen

Ich weiß das er das Geld bezahlen kann und das regt mich auf & einfach deswegen würde ich ihm gerne eine reinwürgen ;) & Freund ist er schon lange nicht mehr

Na ja Warscheinlich würde das Verfahren eingestellt werden

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben mit VertragsRS, dann nutzt die Ihnen. Sie zahlt dann die Kosten des Anwalts und des Verfahrens.

Bevor Sie aber einen Anwalt beauftragen, schreiben Sie ihm, dass er mit der Rückzahlung der Forderung im Verzug sei und er jetzt neben den Verzugszinsen auch die Anwalts- und weiteren Verfahrenskosten zu übernehmen habe.

Das Ganze am besten mit Einwurfeinschreiben ihm zusenden und dann meiden Sie bitte irgendwelche mündlichen Aussagen.