freund hat geklaut war dabei habe aber nichts getan?

5 Antworten

Du zählst als Jugendlicher nach §1 JGG, da du 14 aber noch nicht 18 bist. Für den Diebstahl § 242 STGB würdest du mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, da du aber Jugendlicher bist, wird sich die Strafe nur auf Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel belaufen vgl. §§ 9ff. JGG

Und was soll das jetzt heißen?

Wenig oder viel Ärger?

@Xulah

Du solltest am besten die Geschichte richtig erzählen bzw. sollte es dazu kommen eine vernünftige Zeugenaussage machen, dann sollte nicht wirklich was dabei rumkommen, du wirst wahrscheinlich geladen um bei der Polizei auszusagen. Dazu bist du nicht verpflichtet. Ich würde dir trotzdem empfehlen eine Aussage zu machen. Die Strafe beläuft wenn überhaupt auf Sozialstunden.

Ich würde denen genau das erzählen, es du uns erzählt hast.

Wenn dein Freund ein wahrer Freund ist, tut er es auch.

Ausserdem kannst du dvon ausgehen, dass lles gefilmt wurde. lso wird deine Version gestützt.

Ok danke.

Was für eine ewige Textwand ohne Formatierung und ohne Punkt und Komma. So einen Wortsalat hat keiner Lust zu entziffern.

Wenn du nichts getan hast kann man dir auch nichts nachweisen.

Wenn du von der Polizei vorgeladen wirst geh nicht hin und beim Gericht sagst du dir wahrheit. Und wirst wahrscheinlich paar Sozialstunden machen müssen.

"geheimdetektive" Du schaust zuviele Krimis :))