Freund gibt geliehenes Geld nicht zurück....

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Meine ehrliche Meinung: ich fürchte, diese Freundschaft ist kaputt. Wenn du versuchst, von ihm Geld zurückzubekommen, begibst du dich auf einen frustrierenden und ergebnislosen Weg. Wenn du ihm von einem Rechtsanwalt (kostenlos bei der Oeffentlichen Rechtsauskunft) einen Brief schreiben lässt, hast du das Ende dieser Freundschaft sogar schriftlich und bringen wird es auch nichts. Mein Rat: vergiss das Geld - und den Freund dazu, dann bist du wieder frei. Dadurch kannst du vielleicht auch noch in Erfahrung bringen, wie er zu dir steht oder stand. Nächstes Mal - wenn du etwas wiederhaben oder dich sonstwie absichern willst - SCHRIFTLICH!!!, und wenn der andere nochso murrt - sonst lass es!

Hallo, Du kannst beim zuständigen Gericht einen sogenanten "Titel" erwirken, mit dem Du Deine Forderungen einforderst. Ob diese berechtigt sind oder nicht, muss der Antragsgegner (Dein sogenannter Freund) beweisen - Du bist also eindeutig in der besseren Position. Es kostet Dich nur ca. 25 EUR. Wenn Dein "Freund" allerdings unter der Pfändungsgrenze liegt, dann ist außer Spesen nichts gewesen (aber auch nur für einen gewissen Zeitraum), aber das würde ich es mir kosten lassen. Kannst Du alles online erledigen.

Also ich an deiner Stelle würde das ganz anders angehen als die meisten hier schreiben.

Mach erstmal einen auf verständnisvollen Freund, nach dem Motto "ich kann ja total verstehen das du das Geld gerade nicht hast, aber ich bin auch total verunsichert, würdest du mir was unterschreiben?"

Wenn er so ein typ ist wie ich vermute wird er um Ärger zu entgehen erstmal brav unterschreiben und dann einfach hoffen das es das jetzt war.

Sobald du was schriftliches hast bist du am Drücker ;)

Eine zweite (noch einfachere) Möglichkeit wäre vor einem Freund dem du vertraust mit ihm darüber zu reden, denn sobald ein Zeuge dabei ist und dein "Freund" sagt "Ja ich schulde dir noch 500€" hast du ihn auch dran.

Also erst mal einen Beweis sichern, dann Mahnen

lg Deamonia

Wir haben auch noch per Email geschrieben wegen den Forderungen und da schreibt er auch andauernd er zahlt es mir zurück wenn er wieder Arbeit hat in Raten. Das ist auch schon wieder 7 Monate her und zwischenzeitlich hat er da wieder nen halbes Jahr gearbeitet. Also hat er doch die Forderungen bestätigt. Nur halt nicht richtig schriftlich mit seiner Unterschrift...

Der Kontoauszug mit der Überweisung zusammen mit eurem E-Mail-Verkehr dürfte schon Beweis genug sein dafür, dass ein Darlehensvertrag zustande gekommen ist. Der Vertrag sieht nun vor, dass er - Fälligkeit dürfte aufgrund deiner (schlüssig anzunehmenden) Kündigung vorliegen - dir das gestellte Darlehen zurückzahlt (§ 488 I S. 2 BGB).

Er wiederum müsste nun beweisen, dass er den Vertrag nach § 362 I BGB erfüllt hat; andernfalls kommen diverse Ansprüche deinerseits in Frage:

Dafür empfehle ich, der Antwort von Havege zu folgen und ihm ggf Nachfragen zu stellen.

Hebe bitte die emails auf, das sind Beweise in deinem Gerichtsverfahren.

dann ist das kein "freund"... meine freunde leihen sich a) nur pupsbeträge und b) v.a. reißen die sich den xxxxx auf, es schnell zurückzuzahlen...