Freund fährt Auto kaputt - bitte um Situationsbedingte Antwort?

5 Antworten

Ein versuch ist es auf jedenfall wert, Person A-sollte die Person D anklagen, da die Person D auf mehmaliges warnen auf Geschwingikeit ignoriert hat!

Person D hat den Schaden verursacht, wobei die Person A nicht Versicherungstechnisch im solchen Fall versichert ist, dann muss auch Person D für den Schaden aufkommen.

muss nicht; der Halter bleibt ohne Privatklage auf seinen Kosten sitzen

Hallo,

wie so oft gehen auch hier einige Antworten mal wieder am Thema vorbei oder setzen Dinge voraus, die gar nicht bekannt sind.

Also mal kurz ein paar Fakten:

  • Versicherung spielt hier gar keine Rolle, da die Leitplanke nicht defekt und kein Unfallgegner beteiligt war.
  • Auch seine Privathaftpflicht wird nicht für den Schaden aufkommen, da es sich um einen geliehenen Gegenstand handelt.
  • Du hast das Auto "angeboten". Eher schlecht für dich.
  • Seine Probezeit spielt keine Rolle, da ja keine Polizei dabei war.

Fakt ist, wer jemand anderem etwas kaputt macht, muss für den Schaden auch aufkommen.

Aber Recht zu haben heißt nicht immer auch Recht zu bekommen.

Wenn D sich weiterhin weigert, kannst du ihn natürlich privatrechtlich auf Erstattung des (vollen) Schadens verklagen.

Das wird aber zu einem sehr langwierig und zum anderen teuer, da du dir dann auch einen Anwalt nehmen solltest. Wenn du verlierst, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Eine Klage lohnt sich nur, wenn du dir absolut sicher sein kannst, dass zumindest B und C vor Gericht deine Aussagen zu 100% bestätigen.

Denn D wird das wohl leugnen und versuchen sich rauszureden und auf eine Aussage von E für dich brauchst du nicht hoffen.

Allerdings will er nur nicht den "ganzen Schaden" bezahlen. Wieviel will er denn bezahlen?

Je nachdem ist es auch für dich in Hinsicht auf Ärger, Aufwand, Kosten und Nutzen vielleicht sinnvoller, diesen Betrag zu akzeptieren, als weiter die volle Höhe zu verlangen und am Ende nichts zu bekommen.

Ich würde ihm einfach mal mit einer Klage drohen. Und damit, dass dann noch höhere Kosten auf ihn zukommen. Vielleicht zeigt das schon Wirkung.

Viele Grüße

Michael

Merke: BW erste Stunde: Verleihe keinen Füller, keine Fahrzeuge, keine Frau, denn diese Dinger kommen nicht heile zurück.

Der Halter kennt die Folgen und hatte bisher aus welchen Gründen auch immer keine Kasko, also öffnet er doch immer wieder gerne seine Geldbörse und bezahlt die Reparatur.

Ob die Versicherung mit einem Regreß kommt, wird der VN sehen.

Viel Glück.

Achso: Klagen, auf was bitte?

solltest du eine Vollkaskovers. haben so zahlt diese den Schaden - Fremdschaden ist über die Haftpflicht gedeckt. 

Grundsätzlich haftet die Fahrzeugversicherung - NICHT der Fahrer.

Du kannst nur auf dem Privatklageweg versuchen an die "Kohle" des Verursachers zu kommen.

Person D argumentiert: Er wusste nicht, das ein solcher Unfall nicht versichert ist,

kann er auch nicht, er weiss bestimmt nicht, wie du das Fahrzeug versichert hast. 

Dürfen Fremde überhaupt mit dem KFZ fahren? Da käme bei der Vollkasko noch was auf Dich zu, Rückwirkende Beitragserhöhung - dass er hätte fahren können; zusätzlich evtl. noch eine Strafe.

Hallo! erstmal vielen Dank für die Antworten!

Mein rostiger BMW ist nicht Vollkasko-versichert - da kann man nichts machen, auf die Frage auf was ich klagen würde: selbstverständlich Schadensersatz, übernahme der Reparaturkosten.