Fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren, Strafbar?
Darf ein fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren werden oder ist das z.B.: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" weil es doch sein könnte dass in der einfahrt z.B. ein kleiner Kratzer im Boden entstanden sein könnte!?
Welche Straftaten kommen in Betracht?
2 Antworten
Also das ist höchstens sachbeschädigung welche unabsichtlich entstanden ist. Das bedeutet es zahlt deine haftpflichtversicherung. Wenn du keine hast, du selbst.
Ein fremdes grundstück darf kurzzeitig zum beispiel zum u drehen schon befahren werden. Nur wenn du etwas beschädigst, solltest halt nicht einfach wegfahren.
Bestie10
06.04.2016, 00:27
seit wann darf ein fremdes Grundstück befahren werden
nur weil es gemacht wird ist es noch lange nicht gestattet
siehe
§ 903Befugnisse des Eigentümers
Wohl eher Sachbeschädigung...