Fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren, Strafbar?

2 Antworten

Also das ist höchstens sachbeschädigung welche unabsichtlich entstanden ist. Das bedeutet es zahlt deine haftpflichtversicherung. Wenn du keine hast, du selbst.

Ein fremdes grundstück darf kurzzeitig zum beispiel zum u drehen schon befahren werden. Nur wenn du etwas beschädigst, solltest halt nicht einfach wegfahren.

seit wann darf ein fremdes Grundstück befahren werden

nur weil es gemacht wird ist es noch lange nicht gestattet

siehe

§ 903
Befugnisse des Eigentümers

Wohl eher Sachbeschädigung...