Fremdes Eigentum von Privatgrundstück entfernen?

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schriftlich (Einschreiben/Rückschein) ein Ultimatum stellen, bis zu dem dieses Gerät entfernt zu sein hat....wird dem bis dahin nicht nachgekommen, das gute Sück einfach entsorgen...,.irgendein Schrotthändler wird sich sicher finden.....

Ihr solltet ihm belegt - z.B. per Email mit Lesebestätigung oder vor Zeugen - eine Frist setzen und darauf aufmerksam machen dass ihr ihn ansonsten auf jeden Cent verklagt der euch als Schaden entsteht. Und wenn die Frist abgelaufen ist...warum solltet ihr das Ding nicht einfach auf die Straße schieben ?

Die Staße ist kein Müllplatz. Und man darf fremdes Eigentum nicht einfach auf die Straße stellen.

@Bitterkraut

Was ist das für ein Unfug ? Eine fahrbare Dreschmaschine ist kein Müll.

..warum solltet ihr das Ding nicht einfach auf die Straße schieben ?



...weil evtl nicht der Eigentümer für diese "unsachgemäße Entsorgung" verantwortlich wäre, sondern der "Täter", also derjenige, der das Teil auf die Straße schiebt....


Hallo,

setzt ihm eine Frist, bis wann er die Maschine abzuholen hat und sagt ihm, das sie danach auf seine Kosten entsorgt wird, mal sehen, wie schnell er in Wallung gerät. ;o)

Wenn nicht, dann Maschine tatsächlich abholen lassen und ihm in Rechnung stellen.

Oder aber, ihr verlangt Miete für den "Stellplatz". ;o)

LG

Schickt ihm einen Brief, in dem steht, dass Ihr eine frist von 3 TAgen setzt, die dreschmaschine zu entfernen. NAch dieser Zeit berechnet Ihr eine Miete von 10 € für den Stellplatz. NAch einer Frist von weiteren 14 TAgen werdet Ihr die Maschine entfernen lassen und die Kosten von ihm zurückverlangen.

Alternative: Maschine wegschleppen oder verkaufen und Dumm stellen: Die war auf einmal weg, wir dachen, du hättest sie abgeholt.


Besuche in, zieh in an den Ohren in den Schuppen.....

Ansonst
bleibt dir nur der Rechtsweg über ein Gericht. Selbst würde ich da
nichts entsorgen, denn die Maschine steigt an Wert wenn Sie erst mal weg
ist.Und irgendwelche Mieten kannst auch vergessen.

Vorher per Einschreiben Rückschein mit angemessener Frist den "Mietvertrag" kündigen