Fremdes Eigentum dummerweise verkauft. Besitzer droht mit Anzeige. Was kann ich machen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hast Du ein Problem. Du musst das Gerät mindestens 3 Monate aufbewahren (darfst aber Lagergebühren berechnen) und mindestens 2 Mal die Abholung und Bezahlung anmahnen bevor Du das Gerät zur Deckung der offenen Forderung (Kostenvoranschlag) verwerten darfst. Dies muss auch so in Deinen AGB stehen. 

So bist Du Ihm Schadenersatzpflichtig.

Es ist auch extrem UNSERIÖS einfach Geräte, die im Eigentum eines Kunden stehen zu verkaufen. Evtl. hast Du dich sogar strafbar gemacht.

Das Beste ist immer eine Einigung im Guten herzustnzustellen. Frage ihn doch mal, ob er mit einen finanziellen Ersatz einverstanden ist oder ob er unbedingt auf sein Handy bestehet, dann mueßtest du versuchen das Teil wieder zubekommen. Sage auch, dass du mehre Versuche gestartet hasgt um ihn zu erreichen. LG

hauptspeise 
Fragesteller
 30.09.2015, 08:48

Ja, da hast Du recht. Ich habe mich noch mal mit dem neuen Besitzer in Verbindung gesetzt und etwas tiefer in die Tasche gegriffen, um das Telefon zurückzubekommen. Ist eben Lehrgeld, aber sowas passiert mir nicht noch einmal :-) 

Vielen Dank für die Hilfe 

Im Endeffekt gibt´s zwei Möglichkeiten: versuche,d as Teil wieder zukriegen und gib es dem ursprünglichen Besitzer.

Ansonsten bleibt Dir nur, dem eigentlichen Besitzer den Wert zu ersetzen (Zeitwert/ was ist es mit dem Defekt wert).

Vielleichjt könnt Ihr das friedlich lösen.

hauptspeise 
Fragesteller
 29.09.2015, 15:02

Okay das mit dem Zeitwert klingt gut, wenn er jetzt tatsächlich zur Polizei geht weil er sich nicht einigen möchte, was passiert dann ? Ich bin ja verhandlungsbereit und würde ihm im Zweifel auch ein Funktionsfähiges Gerät bereitstellen. Aber das alte Gerät bekomme ich nicht zurück. War halt meine Dummheit und das sehe ich auch ein.