Fremdes Eigentum beiseite stellen?!

7 Antworten

Stell doch ihr Maschine auch weg, dann muß sie zwei Maschinen transportieren. Eine Regelung könntest du nur über den Vermieter bekommen.

Der Herr aus der Dachgeschoß-Wohnung sollte mal mit der älteren Dame aus dem Erdgeschoß sprechen. Es muss ja einen Grund geben für ihr Verhalten. Eine Mitteilung, dass sie aufhören solle, kann man ja nun nicht wirklich ein Gespräch gewesen sein.

Und wegen sowas "vorzugehen" zeugt nun nicht gerade von einem normalen nachbarschaftlichen Umgang.

versuchen sie auf frischer Tat zu erwischen und dann zur Rede stellen.

Eine Wegnahme einer "fremden beweglichen Sache" laut StGB § 242 Diebstahl kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn eine fremde Sache nur bewegt wird (s. die Wegnahme eines Fahrrads hier).

Wird hier aber "Grober Unfug" begangen oder neudeutsch eine "Belästigung der Allgemeinheit" (s. Wikipedia)? Eher nicht.

Mietrechtlich könnte das Verhalten interessant sein. Aber da muss ein Nachbar so einiges dulden, bevor er einen Nachbarn oder einen Vermieter zu etwas bewegen kann, rechtlich.

Gruß aus Berlin, Gerd

Drer Vermieter sollte mit der Dame reden und sie auffordern,das ganze zu unterlassen. Vielleicht ist sie ihm gegenueber ja auch auskunftsfreudiger und redet mit ihm ueber ihre Gruende. Immerhin ist eine Waschmaschine kein leichter Gegenstand,der einfach mal so verschoben werden kann.