Fremde Pferde fotografieren

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Hallo,

die Gerichte haben entschieden: Das Fotografieren einer Sache (Tier sind zwar keine Sachen, werden aber rechtlich so behandelt, vgl. § 90 a BGB) ist keine Beschädigung / Beeinträchtigung der Sache und muss deshalb vom Eigentümer grds. geduldet werden.

ABER: Der Eigentümer/Betreiber / Pferdestalls hat als "Hausherr" das Recht zu entscheiden, ob auf seinem Gelände fotografiert werden darf oder nicht (und wenn ja, ob die Fotos z.B. kommerziell genutzt werden dürfen oder nicht, vgl. BGH "Schloss Tegel").

D.h.: Die andere Pferdbesitzerin darf das Fotografieren ihrer Pferde nur verbieten, wenn Sie auf IHREM Grundstück stehen und Du Dich beim Fotografieren AUF ihrem Grundstück befindest ODER wenn in der Hausordnung (Stichwort "Hausrecht") steht: Keine Fotos.

Wenn man die Pferde von einem öffentlich zugänglichen Weg aus mit bloßem Auge (also nicht nur mit Riesen-Teleobjektiv) gut sehen kann, kannst Du sie von dort aus fotografieren, ohne, dass die Pferdebesitzerin IRGENDETWAS dagegen tun kann.

Falls Du in Berlin wohnst: Am 13. und 14. Mai halte ich Vorträge genau zu diesen Themen bei Foto Meyer. Mfg

Nun, rein rechtlich sind Pferde Gegenstände. Sorry, aber so ist es leider!!!!

Der Eigentümer eines Gegenstandes allein entscheidet ob seine Sachen fotografiert werden dürfen.

Es gibt zwar kein Gesetz, dass es verbietet irgendwelche Dinge zu fotografieren aber eben eines, dass dem Eigentümer eine solche Entscheidungsgewalt gibt.

Hierfür werden dann zuweilen auch sogenannte Property Releases geschlossen, schriftlich oder mündlich ist egal.

Es bietet sich also an, in Zukunft zuvor zu fragen. Ich denke, dann haben die Wenigsten etwas dagegen.

Wünsche Dir viel Glück

Scaramouche

Der Eigentümer eines Gegenstandes allein entscheidet ob seine Sachen fotografiert werden dürfen.

Sorry, aber das ist falsch. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Deshalb ist die Begründung dafür:

Es gibt zwar kein Gesetz, dass es verbietet irgendwelche Dinge zu fotografieren aber eben eines, dass dem Eigentümer eine solche Entscheidungsgewalt gibt.

auch in sich widersprüchlich, wie Du sicher selbst merkst beim Lesen.

@gargamel111

Also erstens, erkenne ich keinen Widerspruch, das eine schließt das andere nicht aus, wie ich auch vor vielen Jahren von einem Rechtswissenschaftler belehrt worden bin, dass das Spezielle das Allgemeine bricht, und zweitens, wieso gibt es dann Property Releases?

Warum hat Google sich beugen müssen und auf Wunsch bestimmte Häuser unkenntlich machen müssen, die von öffentlichem Gelände fotografiert wurden?

Ich bin ganz sicher kein Jurist und kann keine Paragraphen zitieren, wie ich es auch idiotisch finde, sich auf Gesetze zu berufen, die sich im Laufe der Zeit sowieso ändern und sich zuweilen ins Gegenteil kehren können.

Ich finde es wichtig, das Eigentum und insbesondere den Willen eines Eigentümers zu respektieren, solange es nicht zum Schaden Dritter ist.

Ergo - fragen ob man fotografieren darf oder nicht.

Davon mal abgesehen halte ich unser Rechtssystem ohnehin für grundlegend überarbeitungswürdig. Wir haben das geschriebene Gesetz, was sehr häufig situativ zu dubiosen Urteilen führt. Für meine Begriffe ist die Fallgesetzgebung die situativ angemessenere.

 

 

@Scaramouche59

Finde dich damit ab, dass deine Antwort wie der Kommentar zu gargamel111 jeglicher Grundlage entbehrt ...

@stelari

Kostet mich ein Lächeln und vor so geballter Rechtssicherheit....

Seltsam nur, dass es in Deutschland bei so klarer Gesetzgebung, so unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. ;-)

rechtlich gesehen haben Pferde keine Persönlichkeitsrechte. Ich finde es aber schon besser wenn man die Besi's um Erlaubnis fragt. Natürlich ist das nicht möglich wenn man auf der Durchreise mal eine Landschaftsaufnahme macht und eine Weide mit Tieren drauf zu sehen ist.

Solange Du das nicht kommerziell benutzt dürfte alles in Ordnung sein

Es gibt jedenfalls kein Gesetz das es verbietet.

...Gesetze sind nicht alles. Sog. höchstrichterliche Grundsatzurteile haben denselben Status.

@MUPFT

Die beruhen aber auch auf Gestzen. Und es gibt hier keine gegensätzlichen Entscheidungen.