fremde Grundschuld - Schenkung
Vor 16 Jahren habe ich ein Haus als vorgezogenes Erbe (Schenkung) von meinem Vater übertragen bekommen. Zum Zeitpunkt der Schenkung war das Haus durch ihn mit einer Grundschuld von 88 000 DM belastet. Diese Grundschuld ist nach wie vor im Grundbuch meines Hauses eingetragen, den Kredit tilgt er selbst.
Nun drei Fragen:
1. Wenn mein Vater den Kredit nun nicht mehr weiter tilgt, hafte ich dann sofort oder wird
das Geld von ihm eingefordert?
2. Wenn mein Vater stirbt und der Kredit noch nicht vollständig getilgt ist, muss ich dann
die Raten des Kredites zahlen?
3. Wenn mein Vater nun bei der Bank den Kredit anderweitig absichert, was passiert
dann mit der Grundschuld, wenn sie sog. "leer" ist?
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
1 Antwort

Im Prinzip muß ihr Vater den Kredit nicht bedienen- dann müssen sie den Kredit zuzrückzahlen. 2. Genau sie müssen den Kredit zurückzahlen. 3. die Grundschuld bleibt eigentlich ewig bestehen, auch dann wenn der Kredit getilgt ist. Man kann dann die grundschuld löschen lassen, oder stehen lassen. Wer später mal verputzen und das DAch reparieren läßt, kann mit Grundschuld einen günstigeren kredit kriegen. Macht keinen Sinn die grundschuld anders abzusichern.

Stellt dir vor, der Vater hat noch ein weiteres Haus, ist sein Eigentum.
Die Bank kann doch nur auf die eingetragene Grundschuld zugreifen.
Wenn sie zuerst das Eigentum pfändet, welchen Sinn hat dann die Grundschuld.
Wenn die Frage wichtig ist, frag einen Anwalt oder Notar.
Die Grundschuld kann man auch eingetragen lassen, wenn der Kredit getilgt ist.
Kann man hinterher eventuell für einen neuen Kredit gebrauchen.
Wenn der Kredit getilgt ist, bekommt man eine Urkunde zum Austragen der Grundschuld.

nee der Kredit kann normal getilgt werden, da sagt keiner was von sofort.
Aber wenn der Papa stirbt oder nicht merh weiter zahlt, sind sie dran mit der Ratenzahlung. Die grundschuld ist eine Sicherheit für die Bank, daß die an das Haus können, wenn der Kredit nicht bezahlt wird. Da ist es quasi wurscht, wem das Haus gehört- weil wenn der Kredit nicht getilgt wird, gehört das Haus wieder der Bank.
Zu 1.: Ich glaube nicht, dass ich sofort den Kredit zurück zahlen muss. Erst muss mein Vater mit seinem Eigentum haften; erst dann wird die Grundschuld eingelöst, oder?