Freizeitarrest ein Kündigungsgrund?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Hürden im BBiG (Berufsbildungsgesetz) sind für die Kündigung eines Auszubildenden nach der Probezeit sehr hoch gesetzt. Ich gehe mal davon aus, dass Dein Bekannter den Freizeitarrest für eine Straftat die nichts mit der Ausbildung und dem Ausbildungsbetrieb zu tun hat bekommen hat. Ich zitiere Dir mal einen Abschnitt aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 22 BBiG, Verhaltensbedingte Kündigung:

"Das außerbetriebliche Verhalten der Auszubildenden stellt im Regelfall keinen Kündigungsgrund dar. Anders kann es lediglich sein, wenn das außerbetriebliche Verhalten in den betrieblichen Bereich überstrahlt."

Da wir keine näheren Details kennen, gehe ich mal davon aus, dass das Vergehen, das jetzt durch Freizeitarrest bestraft wird, privater Natur ist.

Wenn der Betrieb einen Azubi wirklich los werden will, setzt man sich auch über Bedenken der "Gutmenschen" hinweg. Da zahlt man dann eben eine Abfindung

@DerHans

@DerHans, die Frage ging um die rechtliche Beurteilung. Eine Abfindung zeigt doch, dass es rechtlich gar nicht so einfach ist, eine Kündigung auszusprechen. Das wird sich der Betrieb bei einem Azubi im zweiten/dritten Lehrjahr wohl genau überlegen. Wenn der AG mit seinem Auszubildenden zufrieden ist und die Straftat rein gar nichts mit dem Betrieb zu tun hat und es auch keine Auswirkungen gibt, wird er ihn nicht kündigen und ihm die Zukunft verbauen können. Der Azubi muss nicht doppelt bestraft werden.

@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Wenn er noch in der Probezeit ist, braucht der Arbeitgeber gar keine Begründung, um den Vertrag zu beenden.

Nicht der Freizeitarrest ist die Begründung für eine Kündigung, sondern das, weswegen er diesen Arrest kassiert hat.

Man weiß ja, wie lange es dauert, bis jemand tatsächlich diesen Schuss vor den Bug bekommt. Wie oft ist er vorher schon "mit einem blauen Auge" davon gekommen?

Niemand kann einen Arbeitgeber zwingen, eine Ausbildung aufrecht zu erhalten, wenn er sich von dem Mitarbeiter trennen will. Das kostet dann höchstens ein bisschen Geld.

er ist wegen einer nötigung mit vorsätzlicher Körperverletzung bestraft worden und hat 2 wochenenden freizeitarrest bekommen. Das hatte aber nichts mit dem Betrieb zu tun sondern war ganz was anderes. Und ich weiß das er noch nie Probleme mit der Polizei hatte und auch nicht vorbestraft war. und ich glaube er ist jetzt im zweiten oder dritten lehrjahr, bin mir aber nicht sicher. müsste ich nachfragen aber das ist nicht wichtig oder?

Im Grunde ist der Kündigungsschutz bei Auszubildenden so hoch, dass sie nahezu unkündbar sind. Da muss er schon viel vergeigen. Außerdem war er ehrlich und hat seinen Arbeitgeber unterrichtet, was auf ein offenes Verhältnis schließt. Falls dieser Freizeitarrest sich nicht auf die Arbeit und Berufsschule auswirkt, glaube ich nicht dass er gekündigt wird.

Das käme eher auf die Straftat an ....

wenn er in einer Bank lernt und wegen eines Vermögens- oder eigentumsdelikts verurteilt wurde, könnte das natrürlich problemarisch werden ...

grundsätzlich darfg der Azubi in seiner Freizeit machen was er will (auch Strafen absitzen)

wobei man um einen (Jugend-) Arrest zu bekommen auch schon einiges anstellen muss ...

er hat es seinem arbeitgeber nur erzählt weil er an dem Wochenende wo er sitzen muss eigentlich arbeiten müsste. aber die Tat hatte nichts mit der arbeitsstelle zu tun

Vielleicht gibt Ihm sein Arbeitgeber eine Chance.