Freiwillige/Unfreiwillige Abgabe des Sorgerechts?

8 Antworten

"Spätestens mit 18 ist sie da raus und wohnt bei mir "

bis dahin vergeht noch viel zeit und dann kann alles ganz anders aussehen.

das jugendamt kann die vormundschaft übernehmen und kann die tochter dann in eienr pflegefamilie unterbringen oder in einer wohngruppe.

es ist ausgeschlossen das eine 16-jährige bei deiner mutter untergebracht wird - auch wenn du gerade ihr derzeitiger freund bist.

Wenn die Mutter sie Zustimmung geben würde, wäre das alles kein Problem.

Am besten mal beim Jugendamt vorsprechen und die Situation schildern, es ist zwar nicht gesagt, das sie euch beistehen, aber einen Versuch ist es wert, so habt ihr es dann wenigstens versucht.

Wenn deine Freundin geschlagen wird, o. a. (putzen zählt natürlich nicht dazu) kann sie die Polizei rufen, das informiert das Jugendamt und deine Freundin kann sagen, das sie da nicht bleiben möchte.

Vielleicht findet ihr eine volljährige Vermittlungsperson, die mit der Mutter reden kann, so das sie zu mindestens eure Freundschaft akzeptiert und deiner Freundin mehr Freiräume gibt.

LG Pummelweib :-)

Das geht nur, wenn du Mutter deiner Freundin dem Auszug zustimmt (und deine Freundin auch durch Unterhaltszahlungen weiter finanziert).

Das Jugendamt wird sich hier nicht einmischen, denn es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor (körperliche Gewalt, Missbrauch, Verwahrlosung). Unterschiedliche Lebensansichten führen nicht zum Entzug der Sorge und zur teuren Herausnahme aus der Familie.

Ihr braucht noch 2 Jahre Geduld.

Freiwillig kann ihre Mutter natuerlich zustimmen, dass deine Freundin zu euch zieht, das waere kein Problem. Ist sie damit nicht einverstanden, dann wird es aber schwierig. Vielleicht versucht das Jugendamt ja zu vermitteln und mal mit ihr zu sprechen, damit sich die Situation etwas verbessert, aber so einfach das Sorgerecht entziehen, das ist nicht so einfach moeglich.

Und die Mutter darf natuerlich verbieten, dass die Tochter beim Freund uebernachtet und sie darf auch erwarten, dass sie zu Hause etwas mithilft beim Putzen. Das wuerde einen Sorgerechtsentzug daher niemals rechtferigen.

Heim oder WG Unterbringung sind sehr teuer, wenn es daher die Alternative gaebe, ein Kind beim Freund und dessen Mutter unterzubringen, dann wuerde es sicher die guenstige Variante waehlen.

Das sind die Dinge, die ihr auf dem Jugendamt offen ansprechen müsst.

Die Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Sie entscheidet wo ihre Tochter wohnen darf: Zum Beispiel könnte!! sie das Einverständnis geben, dass Deine Freundin bei einer Tante, gemeinsamen Bekannten ... whatever... wohnt.

Das Sorgerecht schließt aber ein, dass Die Mutter für eine angemessene Interaktion Deiner Freundin in der Erziehung sorgen muss: Ab wann da ein Freundeskreis kontrolliert werden kann und reguliert werden müsste... hmm! Das muss Deine Freundin mit ihrer Mutter ausmachen.... und wenn Sie sich in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sehr eingeschränkt sieht, kann hier ein Vermittler helfen = >> Jugendamt.

Bei schwerwiegenden Differenzen kann Deine Freundin auch beantragen aus ihrer Familie genommen zu werden: Welche Möglichkeiten das Jugendamt dann hat muss man in dem Gespräch klären: Da muss Deine Freundin dann realistische Ziele benennen: Dazu gehört eine gewisse Perspektivplanung: Z.B: Schule beenden, Mittlere Reife ist möglich, danach Ausbildung als XX oder YYY.... So in etwa

Aber bei Dir wohnen... das wird ohne die Zustimmung der Mutter nicht möglich: Das Jugendamt trägt nämlich ab der Unterstützungsmaßnahme die Sorge für die Entwicklung Deiner Freundin: Da geht es um Erreichbarkeit und Dokumentation

Sincerely, Norbert