freiwilliges praktikum in den ferien
nabend zusammen
ich habe mir vor genommen in den herbst ferien ein freiwilliges praktikum zu machen
habe da jetzt nur eine frage wie sieht das mit der versicherung aus? bei ein freiwilliges praktikum bin ich ja in den ferien d.h. ich investiere meine freizeit und kriege kein geld dafür
meiner meinung nach sollte alles ganz normal ablaufen da wenn mir was im betrieb was passieren würde wäre es dann so als hätte ich zb auf den weg zu ein freund i-ein unfall gehabt
oder muss der betrieb die versicherung übernehmen?
danke in voraus
mfg rene
4 Antworten
Zitat aus meinen Aufzeichnungen (kommt, glaub ich, vom GUVV) Neben den Praktika zeigen die Jugendlichen aber auch grosses eigenes Interesse und Engagement und führen freiwillig in den Ferien zusätzlich ein Praktikum durch. Wie ist der Versicherungsschutz geregelt?
Die Jugendlichen sind bei allen Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums, einschliesslich der vorgesehenen Pausen, sowie auf den Wegen zwischen der Wohnung und dem Praktikumsbetrieb gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet auch, dass Praktikanten im Falle eines Unfalles einen Anspruch auf die gleichen umfassenden Leistungen haben, wie ein Beschäftigter nach einem Arbeitsunfall.
Für so genannte "Schulpraktika" besteht Versicherungsschutz bei dem für die jeweilige Schule zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Unfallkasse, Gemeindeunfallversicherungsverband).
Dies gilt selbst dann, wenn das Praktikum nicht während der Unterrichtszeit sondern in den Ferien oder in der Freizeit stattfindet, sofern die Schule eine entsprechende Betreuung gewährleistet.
Entscheidend dafür, dass ein organisatorischer Zusammenhang zum Schulbesuch besteht, ist z.B., wenn die Schule den Schülerinnen und Schülern die jeweiligen Praktikumsplätze vermittelt und der "normale" Unterricht durch das Praktikum quasi ersetzt wird. Darüber hinaus sollten die Jugendlichen während der Massnahme auch durch die zuständigen Fachlehrer betreut werden.
Anders ist das bei den Praktika, die Schüler freiwillig und aus eigener Initiative in den Ferien oder in ihrer Freizeit durchführen.
Die Schule befürwortet zwar das Praktikum, ein organisatorischer Zusammenhang mit dem Schulbesuch besteht jedoch nicht.
Der Schüler ist aber dennoch als Praktikant bei der für den Betrieb, in dem er das Praktikum ableistet, zuständigen Berufgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Er wird in dem Betrieb nämlich "wie ein Arbeitnehmer" behandelt. Diese Personen sind im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII - Unfallversicherung) ausdrücklich in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz einbezoge
@Silmarillion Ist das Gesetz immernoch gleich? Weil ich werde bald ein Praktikum in den Ferien machen und weiß jetzt nicht, ob ich von der Schule aus versichert bin oder ob ich von meinen Eltern aus versichert sein muss.
einen praktikumsvertrag mit der firma schließen und du bist versichert
Falls Du es nicht im Rahmen der Schule machst, lass Dir ein Praktikantenvertrag geben.