Freiwilliges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis - wie gehts weiter?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

in der Rentenversicherung werden die Beiträge vom bisherigen Dienstherrn vom bisherigen Brutto berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und nachgezahlt (aber nur, wenn der Pensionsanspruch entfällt). Man bekommt dann von der Rentenversicherzung (ggf. auf Antrag) eine Rentenauskunft.

Ein Besuch bei einer Rentenberatungsstelle inkl. aller Bezügemitteilungen kann sehr hilfreich sein:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html

In der Arbeitslosenversicherung gibt es meines Wissens keine Beitragsnachzahlung.

Ein Wechsel in die GKV ist möglich, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht begonnen wurde und der Bruttoverdienst 50850 Euro nicht übersteigt. Ggf. die Krankenversicherung in eine Zusatzversicherung umwandeln, um die Altersrückstellungen zu sichern.

Ob der Wechsel vom Beamten- in ein Angestelltenverhältnis sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen. Ist eine längerfristige Freistellung ggf. eine Alternative?

Vielleicht gibt hier noch Tipps:

.beamtentalk.de/

Gruß

RHW

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde mich mal bei der RV erkundigen und ggf um ein Gespräch bitten. In die Talkrunde schau ich auch mal rein. Danke!

@RHWWW

Danke für den Stern!

  1. Nein, die werden nachträglich in die normale Rentenversicherung übertragen = Verlustgeschäft.

  2. Die Mindestbeiträge = Verlustgeschäft.

  3. Ja, das ist unter 50 Jahren möglich = Schlechterstellung

  4. Du bist dann jederzeit kündbar = Existenzrisiko.

Lass Dich doch lieber versetzen.

Hallo Findelkind98, vielen Dank für deine Antworten. Ich vermute, dass ich dir in allen Punkten zustimmen muss. Leider ist eine Versetzung nicht in Aussicht. Der Kinder wegen, ist die derzeitige Situation wirklich schwierig zu meistern.

Kann man sich irgendwo errechnen lassen, wie hoch die Nachversicherung (Mindestbeiträge, wie du schreibst) ausfällt? Ich finde es alles ziemlich unklar, im wahrsten Sinn des Wortes "unberechenbar". Kann man sich an die dt. RV wenden?

Kann dir nur raten, da ich selbst im öffentlichen Dienst tätig bin: lass die Finger davon, auch wenn du Einschränkungen hast!!! Als Angestellte hast du nicht DIE Absicherung wie jetzt. UND: nie wieder kannst du im öffentlichen Dienst anfangen, da sind die beleidigt. Also auch nicht als Angestellte der Stadt. Nochmal, so sicher wie jetzt bekommst du es nie wieder. Stell dir selbst die frage: bist du zu satt? (metaphorisch gemeint) . Stimme meinem mitantworter zu: lass dich lieber versetzen.

Ich würde direkt vom Landesbamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst (Stadt) umsteigen...

Die Versetzungsmöglichkeiten würden leider so aussehen: 110 km Autobahn gegen 70 km Landstraße - als Beamtin.

Oder nun meine neue Idee: 5 km Landstraße als Angestellte im öffentlichen Dienst bei einem anderen Dienstherrn.