Freiwilliges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis - wie gehts weiter?
Hallo, mich beschäftigt derzeit folgende Frage: Ich bin seit 1993 Beamtin im Freistaat Thüringen, mittlerweile im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Ich habe nun möglicherweise eine Stelle als Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Stadt in Aussicht.
Man muss dazu sagen, dass jeder normal denkende Mensch an diesem Punkt, sagen würde: Lass die Finger vom Wechsel! Ich habe jedoch persönliche Gründe, darüber nachzudenken (u.a. Fahrzeit würde sich enorm verringern, aus einem Teilzeitverhältnis könnte eine Vollzeitstelle werden). Doch dies nur kurz als Erklärung....
Nun zum Problem:
Ich habe bislang niemanden gefunden, der mir folgende Auskünfte geben kann:
- Entfallen die bislang erworbenen Pensionsansprüche?
Was passiert bei Nachversicherung in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung? Wie erfolgt diese? Welche Beträge werden hier zugrunde gelegt? Muss man da sehr hohe Abstriche hinnehmen?
Bin derzeit privat krankenversichert. Ist ein Wechsel in die gesetzliche KV ohne weiteres möglich?
Welche Veränderungen habe ich noch zu beachten?
Über ein paar aussagekräftige Antworten, vielleicht sogar von Personen, die solch einen Wechsel vollzogen haben, würde ich mich sehr freuen! Danke.
3 Antworten
Hallo,
in der Rentenversicherung werden die Beiträge vom bisherigen Dienstherrn vom bisherigen Brutto berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und nachgezahlt (aber nur, wenn der Pensionsanspruch entfällt). Man bekommt dann von der Rentenversicherzung (ggf. auf Antrag) eine Rentenauskunft.
Ein Besuch bei einer Rentenberatungsstelle inkl. aller Bezügemitteilungen kann sehr hilfreich sein:
In der Arbeitslosenversicherung gibt es meines Wissens keine Beitragsnachzahlung.
Ein Wechsel in die GKV ist möglich, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht begonnen wurde und der Bruttoverdienst 50850 Euro nicht übersteigt. Ggf. die Krankenversicherung in eine Zusatzversicherung umwandeln, um die Altersrückstellungen zu sichern.
Ob der Wechsel vom Beamten- in ein Angestelltenverhältnis sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen. Ist eine längerfristige Freistellung ggf. eine Alternative?
Vielleicht gibt hier noch Tipps:
.beamtentalk.de/
Gruß
RHW
Nein, die werden nachträglich in die normale Rentenversicherung übertragen = Verlustgeschäft.
Die Mindestbeiträge = Verlustgeschäft.
Ja, das ist unter 50 Jahren möglich = Schlechterstellung
Du bist dann jederzeit kündbar = Existenzrisiko.
Lass Dich doch lieber versetzen.
Hallo Findelkind98, vielen Dank für deine Antworten. Ich vermute, dass ich dir in allen Punkten zustimmen muss. Leider ist eine Versetzung nicht in Aussicht. Der Kinder wegen, ist die derzeitige Situation wirklich schwierig zu meistern.
Kann man sich irgendwo errechnen lassen, wie hoch die Nachversicherung (Mindestbeiträge, wie du schreibst) ausfällt? Ich finde es alles ziemlich unklar, im wahrsten Sinn des Wortes "unberechenbar". Kann man sich an die dt. RV wenden?
Kann dir nur raten, da ich selbst im öffentlichen Dienst tätig bin: lass die Finger davon, auch wenn du Einschränkungen hast!!! Als Angestellte hast du nicht DIE Absicherung wie jetzt. UND: nie wieder kannst du im öffentlichen Dienst anfangen, da sind die beleidigt. Also auch nicht als Angestellte der Stadt. Nochmal, so sicher wie jetzt bekommst du es nie wieder. Stell dir selbst die frage: bist du zu satt? (metaphorisch gemeint) . Stimme meinem mitantworter zu: lass dich lieber versetzen.
Ich würde direkt vom Landesbamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst (Stadt) umsteigen...
Die Versetzungsmöglichkeiten würden leider so aussehen: 110 km Autobahn gegen 70 km Landstraße - als Beamtin.
Oder nun meine neue Idee: 5 km Landstraße als Angestellte im öffentlichen Dienst bei einem anderen Dienstherrn.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde mich mal bei der RV erkundigen und ggf um ein Gespräch bitten. In die Talkrunde schau ich auch mal rein. Danke!