Freiwilliger Wehrdienst anrechenbar für Fachhochschulreife? "Praktischer Teil" ...?

1 Antwort

Können bereits absolvierte Tätigkeiten auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden?

Bereits absolvierte praktische Tätigkeiten können auf Grundlage einer Einzelfallprüfung auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dazu zählen Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst sowie freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Auch nicht-abgeschlossene Berufsausbildungen nach Landes- und Bundesrecht und Kindererziehungszeiten können so angerechnet werden. Ausgenommen sind jedoch Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I.

Quelle: http://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil

Hallo

Ich habe keine "bereits absolvierten Tätigkeiten" bis auf eine Ausbildung zum Rettungssanitäter seit meinem Schulabgang nach dem "schulischen Teil" der Fachhochschulreife. Daher überlege ich weiterhin bei einem großen deutschen Rettungsdienst zu bleiben oder mich eben für den freiwilligen Wehrdienst zu bewerben.

http://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil

Hier ist nur die Rede von einer 4 Jährigen Ausbildung... allerdings halte ich dann das FSJ, indem ich mich bisher befinde für sinnvoller. Hier muss ich "bloss" 12 Monate ableisten. Geht das nicht auch beim Bund in einer kürzeren Zeitspanne als 4 Jahren ?

@andreasolar

Es kommt dauernd diese Seite beim Kopieren, die meine ich aber nicht. Google halt selbst "freiwilliger Wehrdienst" und dann die FAQ.