Freiwillig Krankenkassenversichert und bisher Mindestbeitrag gezahlt. Nun Geldschenkung von Verwandten bekommen. Was für Auswirkungen auf Krankenkassen Beitrag?

3 Antworten

Hallo,

nein, Schenkung ist kein Einkommen zur Beitragsberechnung.

Für die Berechnung des Krankenkassen-Beitrags von hauptberuflich
Selbstständigen oder anderen freiwillig Versicherten gelten gleichwohl
Mindesteinkommen. Wenn ein freiwillig versichertes
Krankenkassen-Mitglied nichts oder nur sehr wenig verdient, wird die
Krankenkasse ein fiktives Mindesteinkommen für die Beitragsberechnung
ansetzen. Diese Werte ändern sich üblicherweise jedes Jahr. Auf
Krankenkassen.de finden Sie eine laufend aktualisierte Aufstellung über
den Krankenkassen-Beitrag für unterschiedliche Versichertengruppen.

Eine Einstufung zum Mindestsatz ist nur möglich, wenn keine weiteren
Einkünfte oder ein größeres Vermögen vorliegen. Dazu werden Einkünfte
aus Kapitalvermögen
, Vermietung und Verpachtung, ausgezahlte Renten
sowie weitere Einkünfte - zum Beispiel aus einem Minijob-
berücksichtigt. Einnahmen des Partners werden mitgezählt. Für Kinder
gibt es Freibeträge.

Einkünfte aus Kapitalvermögen wären Zinsen.

https://www.krankenkassen.de/static/common/files/view/3393/Beitragsbemessung_Endfassung_2008_10_27_3258.pdf

Beste Grüße

Dickie59

Hallo,

die Krankenkassenbeiträge sind vom monatlichen Einkommen abhängig. Da die 20.000 euro aber eine Einmalzahlung ist und kein geregeltes monatliches Einkommen, darf die Kasse das nicht berechnen. Anders sieht es aus wenn du Hilfe zum Leben vom Staat bekommst, dann mußt du dieses als Einnahmen angeben, und würdest erstmal keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr bekommen, da du erstmal von diesen 20.000 euro leben müßtest.
Das heißt aber nicht, das du die 20.000 in einem Monat ausgeben kannst, das wird nämlich genau ausgerechnet vom Amt, bzw. dürftest nur das monatlich ausgeben, was du auch jetzt zum Leben hast, aber wie gesagt nur, wenn du hilfe zum Leben vom Staat bekommst.

Cwolfr 
Fragesteller
 24.01.2017, 16:33

Vielen Dank für die Antwort. Ich bekomme keine Hilfe vom Staat da ich sie nicht brauche. Ich habe vorhin noch mit einer Mitarbeiterin meiner Krankenkasse, über den Chat (der auf der Internet Seite angeboten wird) geschrieben und diese meinte das eine Geldschenkung bei der Einkommenserklärung als Einkommen eingestuft wird und dann durch zwölf geteilt wird. Das ist natürlich ziemlich frustrierend wenn es so sein sollte.

sternchen01973  24.01.2017, 17:14
@Cwolfr

Also ich weiß, das Lottogewinn, Erbschaft und Schenkung nicht zu Einnahmen gehören, anders ist es z.B. mit Aktiendividenden, Zinsen usw., also alles was regelmäßiges zusätzliches Einkommen wäre. Und darunter fällt deine Einmalzahlung nicht. Ich würde auch nicht unbedingt die Kasse darüber informieren, sonst versuchen die das ganze noch so zu drehen das du verunsichert bist und denen das Geld in den Po steckst obwohl es denen nicht zusteht. Kassieren wollen sie, aber kürzen die Leistungen wo es nur geht...bloß nix zahlen wollen.

Cwolfr 
Fragesteller
 24.01.2017, 19:01
@sternchen01973

Das habe ich mir auch schon gedacht, das mit der Kasse, deshalb habe ich nicht angerufen sondern den anonymen Chat benutzt. Mir ist noch nicht ganz klar wie ich das jetzt mit der Einkommenserklärung machen werde, aber vielen vielen Dank für die Mühe! Liebe Grüße

der beitrag zur KV richtet sich nach dem einkommen. das vermögen ist dabei egal

Cwolfr 
Fragesteller
 24.01.2017, 16:51

Vielen Dank für die Antwort. Gehört diese Geldschenkung dann zu meinem Kapitalvermögen? Eine Mitarbeiterin meiner Krankenkasse meinte vorhin das die Schenkung als Einkommen gilt, und dann durch 12 geteilt wird. Was mir aber auch etwas merkwürdig erscheint da ich nach wie vor 500€/Monat zum Leben haben werde, oder besser gesagt als Einkommen haben werde. 

martinzuhause  24.01.2017, 19:25
@Cwolfr

die schenkung gilt als vermögen. das ist kein einkommen. auch garkien monatliches. die kk will da gerne mehr einnahmen erziehlen ohne dafür mehr zu leisten.