Freiwillig Feuerwehr Arbeitsplatz verlassen bei einem Einsatz?

6 Antworten

Der Feueralarm geht vor.

Allerdings sollte man am Arbeitsplatz die wichtigsten Vorkehrungen treffen, die notwendig sind, bevor man ihn verlässt, z.B. die Herdplatten ausschalten, wenn man Koch ist, und niemandem Bescheid geben kann, der die Arbeit übernimmt.

Wenn irgend möglich, sollte man sich kurz und knapp vom Arbeitsplatz abmelden.

Du meinst sicher "jemandem"?

Die Frage ist doch ganz einfach - wer ernährt dich?

Die freiwillige Feuerwehr oder dein Arbeitgeber?

Wenn dein Chef sagt es ist ok dann ist das so, wenn es den Betriebsablauf stört dann eben nicht. Und Gesetze hin oder her. Wenn du öfter weg bist und daraus ein finanzieller Schaden für die Firma entsteht, wird sich das niemand lange mit ansehen. Da nützt es nichts wenn die Kommune deine Ausfallstunden bezahlt aber die Arbeit nicht fertig wird. 

Und ich will dir nicht zu nahe treten aber: ich weis nicht wie alt du bist und so wichtig, das du für ein Hobby (ein wichtiges!) deinen Job riskierst. Für die meist kleineren Einsätze finden sich immer Schichtarbeiter, Urlauber und wenn nichts mehr hilft auch Kameraden der Nachbarwehr. Bei einem wirklich wichtigen Großeinsatz hat sicher auch dein Chef Verständnis. 

Ja, in allen deutschen "Feuerwehrgesetzen der Bundesländer" (die überall ein wenig anders heißen...) gibt es entsprechende Paragraphen, welche den Arbeitgeber verpflichten, ehrenamtliche Feuerwehrleute bei Einsatz und Übung von der Arbeit freizustellen. Weiterhin darf dem Angestellten hierdurch kein Nachteil in irgendeiner Art entstehen. Das Gehalt muss also weiter gezahlt werden (kann aber vom Träger der Feuerwehr zurück gefordert werden) und eine Kündigung oder Nicht-Einstellung aufgrund der ehrenamtlichen Feuerwehrtätigkeit darf es auch nicht geben.
Griesuh hat die für Bayern geltenden Paragraphen ja bereits zitiert.

Jedenfalls in der Theorie - denn praktisch gesehen wirst Du dann eben nicht aufgrund häufiger Feuerwehreinsätze entlassen, sondern aus betrieblichen Gründen, wegen Unzuverlässigkeit oder was auch immer dem Arbeitgeber sonst so gerade einfällt...

Wichtig ist es also, dieses Thema von vornherein mit dem Arbeitgeber zu klären und auf Verständnis zu hoffen. Immerhin könnte es ja auch in der eigenen Firma mal brennen. Oft hilft es auch, wenn man sein Feuerwehr-Wissen dann auch in der Firma mit einbringt, z.B. als Betrieblicher Ersthelfer, Brandschutzhelfer oder -beauftragter, Gefahrgutexperte oder was auch immer gebraucht wird und in Frage kommt.

Es gibt natürlich Berufe, wo das schlichtweg nicht möglich ist. Als Polizeibeamter kannst Du nicht einfach den Dienst unterbrechen und zur Feuerwehr fahren - unter Umständen wäre dann die öffentliche Sicherheit aufgrund fehlender Polizisten nicht mehr gegeben. Ein Arzt im Krankenhaus kann die Operation auch nicht mal eben unterbrechen... und wenn ich als Handwerker eines kleinen Betriebs wenige Stunden vor der Übergabe einer Baustelle stehe und bei nicht fristgerechter Fertigstellung eine saftige Konventionalstrafe droht, die unter Umständen den Fortbestand meines Arbeitgebers und damit meines Jobs gefährdet, dann würde ich mir das auch mindestens zweimal überlegen...

Von der Pflicht des Arbeitgebers Dich freizustellen einmal abgesehen: Auch Du selbst hast als aktive Einsatzkraft die Pflicht, am Einsatz teilzunehmen... eine (wiederholte) Zuwiderhandlung wäre demnach auch strafbar.
Aber, wie schon im vorherigen Absatz angedeutet: Im Zweifelsfall verdienen wir unser Geld eben mit dem zivilen Beruf und nicht mit der (freiwilligen) Feuerwehr, deshalb gilt es immer auch abzuwägen.

Grundsätzlich erst einmal: der Arbeitgeber muss laut dem
§ 11 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) eine Freistellung zu Feuerwehreinsätzen geben.

Jertzt kommt das große ABER: Wenn es die Arbeitsstelle und deine Tätigkeiten zulassen ja.

Es gibt aber auch berufe bei denen das nicht so einfach möglich ist:

Z. B. in der ambul. Pflege ist das nicht möglich.

Stelle dir vor du bist gerade mit der Pflegebeschäftigt un der Piepeser geht los.

Sagt du dann zum Pflegebedürftigen den du gerade wäschst und der nackt im Bad steht: ich decke sie mal zu, so in 2-4 Stunden komme ich wieder zu ihnen?

So gibt es sicherlich noch weitere Berufe bei denen das nicht so einfach möglich ist

https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Freistellung/Freistellung_und_Ehrenamt/2552902#titleInText2

Beim THW ist der Arbeitgeber verpflichtet dich für Einsätze und Ausbildungszeit freizustellen.

Bei der FFW kommt es auf das Landesgesetz an.

Es ist leider umgekehrt.