Freistellungsauftrag zu hoch - Rückwirkendes Ändern möglich?

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Es gibt durchaus Banken die das können und in solchen Fällen auch machen.

Wenn Du allerdings in der Summe der Freistellungsaufträge (also die in dem Beispiel die 128 Euro) über dem maximal Freibetrag liegst ist das noch kein Problem. Entscheidend ist der tatsächlich verbrauchte Betrag (die 33,76), dieser wird nämlich dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und die gesamten verbrauchten Beträge dürfen nicht über dem Freibetrag liegen.

Siehe: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontrollverfahren_FSA/fsa_kv_node.html

Trotzdem würde ich mich nochmal schriftlich bei der Bank beschweren. Kann ja auch nicht sein, dass die einen Fehler machen und dann anschließend nur dei Achseln zucken und Dich die Steuererklärung machen lassen (also die Anlage KAP, die Du ausfüllen musst, wenn die Summe der verbrauchten Beträge über dem Freibetrag liegt.)

Wenn du keinen Solidaritätszuschlag gezahlt hast, dann ist es ja auch nicht so schlimm... Du hast ja bei der einen Bank quasi "zu viel" gestellt, d.h. du hast insgesamt über deine 801/1602€ hinaus deine Zinsen freigestellt.

das ist nicht weiter tragisch, solange auch deine GESAMTEN Zinsen/Erträge aus Dividenden usw. nicht über 801/1602€ hinaus gingen.

Ansonsten geht immer der Weg EinkStErkl und Anlage Kap -> da gibst du dann alles an.

Rückwirkend kann keine Bank was ändern, zu mindestens nicht für vergangene Jahre.

Nein, die Bank kann das nicht mehr ändern.

Für dich aber ganz einfach. Bei deiner Einkommensteuererklärung gibst du die Anlage Kap mit ab. Damit ist alles geklärt.