Freistellungsauftrag bei einer Fondsgesellschaft

3 Antworten

Nein, nachträglich erhöhen geht nicht6.

Gib das ganze wirklich bei der betreffenden Steuererklärung an.

Du hast gekündigt, da geht nachträglich nichts mehr. Du kannst aber zuviel gezahlte Steuern in deiner Einkommenssteuererklärung angeben und erstatten lassen.

Das geht. Stell dort einen Freistellungsauftrag in geeigneter Höhe für 2015. Das ganze wird dann rückwirkend korrigiert und überwiesen.

Ich weiß nicht, wieso die meisten hier auf NEIN gehen ? Kennen die die Vorgänge und haben das schonmal gemacht ? Bei einer Fondsgesellschaft habe ichs persönlich noch nicht durch, aber was bei Banken und Bausparkassen geht, sollte bei Fondsgesellschaften ja auch machbar sein.