Freistellung Vorstellungsgespräch

4 Antworten

Mit dem 629er ist es etwas schwierig, da im Text ja nur von Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Rede ist. Befristete Arbeitsverträge sind aber rechtlich in mehreren Belangen was anderes als ein gekündigtes Arbeitsverhältnis. Evtl. kann der Paragraph auch Anwendung finden, um das zu beantworten muss man aber wahrscheinlich Jurist sein. Der Tarifvertrag IG Metall beinhaltet prinzipiell schon Regelungen zur Kündigung usw., es gibt aber ein sogenanntes Günstigkeitsprinzip, danach darf nicht die schlechtere Regelung angewendet werden- wenn also hier der Tarifvertag eine schlechtere Regelung als das Arbeitsgesetz beinhalten würde. Ich würde mich ggf. auf den Paragraphen berufen: http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html - soll der AG dir doch mal nachweisen, dass du unabkömmlich bist.

Nairil 
Fragesteller
 21.11.2012, 17:00

Hallo,

danke für die Antwort!

hier steht wiederum http://bewerberblog-aktuell.ifm-bildung.de/2011/08/06/nach-der-kundigung-anspruch-auf-freistellung-zur-stellensuche/ das man selbst in einem befristetem Vertrag freigestellt wird.

Was ich jetzt wieder zum ersten Mal lese ist, das man erst in den 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages die Freistellung beantragen kann. Da die 3 Monate bei mir am 1.Dezember beginnen kann ich das also nicht beantragen? Ich hab mein Termin nämlich am 26.11.2012.

elchelchelch  22.11.2012, 10:00
@Nairil

laut dem Artikel ist die Rechtslage ja doch eindeutig- sprich, die Freistellung muss gewährt werden. Leider geht daraus aber nicht hervor, ob die Verfasser sich auf ein Kommentar zum Gesetzestext berufen (gibt es zu jedem Gesetz)- welcher die genauere Auslegung beschreibt oder ob es hier schon ein oder mehrere Urteile gab, ggf. vielleicht sogar schon ein höchstricherliches Urteil. Hab jetzt nochmal genauer nachgelesen und entdeckt, dass der § 629 tatsächlich nur für auf Dauer ausgelegte Arbeitsverhältnisse ist, somit z.B. Aushilfstätigkeiten nicht darunter fallen. Interessant ist aber eine Regelung des Teilzeitbefristungsgesetzes (tzbfg § 4), demnach darf man als befristet Beschäftigter nicht schlechter gestellt werden und kann sich daher durchaus auf den 629er berufen- hier gilt wieder das Günstigkeitsprinzip.

Nairil 
Fragesteller
 22.11.2012, 16:14
@elchelchelch

Danke für deine Antwort!

Das gleiche habe ich jetzt auch noch inzwischen vom Betriebsrat erfahren. Jedoch stellt sich die Zeitarbeitsfirma immer noch quer! Das habe ich ein Kommentar weiter oben geschildert.

Der 629 BGB ist nach BAG-Urteil auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen anzuwenden. Mit einem Tarifvertrag hat das rein gar nichts zu tun. Bezahlt freistellen muss dich die ZAF.

Nairil 
Fragesteller
 21.11.2012, 21:17

Also werde ich auf jeden fall freigestellt, auch wenn sich der Arbeitgeber (Zeitfirma) quer stellt? Das hat denn auch nichts damit zu tun was in den Tarifen bzw im Vertrag geregelt ist? Ich wüsste jetzt nämlich nicht das da was in meinem Vertrag drin steht.

Wofür steht denn eigentlich ZAF?

Mit freundlichen Grüßen

ralosaviv  21.11.2012, 23:06
@Nairil

ZAF=ZeitArbeitsFirma

Du bist für die Arbeitssuche definitiv freizustellen. Das kann auch durch Tarifvertrag nicht ausgeschlossen werden. Sollte man dir Stunden oder Urlaub abziehen, kannst du die Zahlung einklagen.

Nairil 
Fragesteller
 22.11.2012, 15:13
@ralosaviv

Hallo!

Das ist gut zu wissen. Ich war heute beim Betriebsrat (nicht von der Zeitarbeitsfirma) sondern da wo ich "ausgeliehen" bin. Der Betriebsrat hat sich auch nochmal erkundigt und gibt mir in dem Punkt recht. Daraufhin habe ich nochmal bei meiner Zeitarbeitsfirma angerufen und denen das geschildert, aber dennoch stellen die sich quer und wollen mir nicht freigeben. Danach hat der Betriebsrat für mich bei der ZAF angerufen und die stellen sich immer noch quer!!!

Jetzt habe ich die Erlaubnis erstmal vom Betriebsrat bekommen das ich da frei habe. Ich sollte nur vorsichtshalber Überstunden beantragen (damit ich was schriftliches habe) und später zurückerstatten lassen...

Mal sehen wie es weiter geht.

bei zeitarbeit gibts generell nie irgendwas, was dem Arbeitnehmer dienlich wäre. Ich kenn mich jetzt nicht speziell mit IG Metall aus, aber meine Kollegin hat vorher bei der Bundesagentur für Arbeit gearbeitet. Unsere Verträge laufen beide mitte 2013 aus und sie sagte miur, generell hat jeder dann Anspruch auf eine Freistellung für Vorstellungsgespräche. Und wenn der nette Menshc sich auf angebliches Tarifrecht mit IG Metall beruft.. dann ruf doch einfach mal vor Ort bei eben dieser an.

Die Firma Die Dich zum Vorstelungsgespräch eingeladen hat,bezahlt dir möglicherweise Die Fahtkarte.Auch Arbeitsausfall.Wenn Sie lust hat .Dein Arbeitgeber muß Dir nichts Ermöglichen .Auch nicht freistellen.Du kannst Gutstunden nehmen.